Wie die tschechischen Zeitungen am Mittwoch weiters berichteten, betrifft jedoch das Verdikt des Verfassungsgerichtshofes nur die direkten Ansucher, das heißt die einstigen Besitzer der Grundstücke bzw. ihre Nachkommen (Erben). Für die unerledigten Rückgabe-Forderungen, die die direkt berechtigten einstigen Besitzer an jemanden schon verkauft haben, bleibt der Termin 31. Dezember 2005 weiterhin in Kraft.
Laut offiziellen Angaben gibt es in Tschechien noch unerledigte Boden-Rückgabe-Forderungen von insgesamt 90.000 Personen oder Subjekten im Gesamtwert von 1,8 Mrd. Kronen (62,06 Mio. Euro). Nur ein kleinerer Teil davon geht jedoch die einstigen Besitzer bzw. ihre Erben an. In den meisten Fällen - etwa 80 Prozent - handelt es sich schon um dritte Personen oder Subjekte, beispielsweise Immobilien-Firmen, die diese Forderungen gekauft haben.
Der Hauptgrund, warum auch 16 Jahre nach dem Fall des Kommunismus die Boden-Rückgabe-Forderungen noch nicht erledigt wurden, sind die Streitigkeiten zwischen den Ansuchern und dem Staat. In vielen Fällen ist es nämlich nicht mehr möglich, direkt das beschlagnahmte Grundstück zurückzugeben. Der staatliche Boden-Verwaltungsfonds ist in einer derartigen Situation verpflichtet, ein anderes Grundstück anzubieten. Die Ansucher beschwerten sich jedoch, dass diese Ersatz-Grundstücke wertlos oder nur schwer nutzbar seien.