Die Arbeit des Rates der EU ("Ministerrat") und des Europäischen Rates (Treffen der Staats- und Regierungschefs) muss koordiniert und organisiert werden. Deshalb hat immer ein Mitgliedsstaat die EU-Präsidentschaft inne. Die jeweiligen Fachminister aus dem präsidierenden Mitgliedsstaat führen den Vorsitz in den einzelnen Räten, die Fachbeamten in den Arbeitsgruppen des Rates. Der jeweilige Staats- oder Regierungschef repräsentiert die EU für die Dauer der Präsidentschaft nach außen. Außerdem ist er Gastgeber der EU-Gipfeltreffen.Jeder EU-Mitgliedsstaat übernimmt nach dem Rotationsprinzip für sechs Monate die Präsidentschaft der Europäischen Union. Nach 2006 wird Österreich zum nächsten Mal im ersten Halbjahr 2019 den EU-Vorsitz innehaben. (afs/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17./18.12.2005)