Der Brite hatte über seine Anwälte gegen die Frau in der vergangenen Woche beim Düsseldorfer Landgericht eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Danach muss sie 200 Meter Abstand von dem Sänger halten und darf ihn auch nicht mehr mit Anrufen, Briefen und E-Mails belästigen.
Muss nicht erscheinen
Die Frau habe gegen die vorläufige Entscheidung des Gerichts Widerspruch eingelegt, über den am kommenden Mittwoch verhandelt wird, sagte ein Gerichtssprecher. Er verwies allerdings darauf, dass Williams nicht vor Gericht erscheinen müsse, selbst wenn das Gericht dies anordne. "Er kann sich entschuldigen lassen und einen Prozessbevollmächtigten entsenden." Selbst im Fall des unentschuldigten Fehlens drohten ihm im Zivilverfahren allenfalls 100 bis 200 Euro Ordnungsgeld.
Die selbst ernannte Lebensberaterin soll Williams mit Warnungen vor Außerirdischen überhäuft haben. Dagegen wehrt sich die 39-Jährige nun. "Williams hat selbst ein Fabel für Außerirdisches", sagte Timm. Seine Mandantin habe den Sänger nie bedroht oder ernsthaft belästigt: "Sie ist keine Stalkerin und nicht gefährlich."