Riga - Das lettische Parlament hat am Donnerstag eine Gesetzesänderung beschlossen, wonach künftig die Ehe zwischen Mann und Frau ausdrücklich von der Verfassung geschützt ist. Damit ist der möglichen Einführung einer so genannten "Schwulenehe" durch ein einfaches Gesetz ein Riegel vorgeschoben. Die lettische Lesben- und Schwulenorganisation ILGA Latvija kündigte umgehend rechtliche Schritte sowohl auf nationaler Ebene als auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an.

Die Verfassungsänderung wurde im Parlament (Saeima, 100 Abgeordnete) mit der notwendigen Mehrheit von 65 zu sechs Stimmen bei neun Enthaltungen angenommen. Laut der baltischen Nachrichtenagentur BNS quittierten zahlreiche der Mandatare das Abstimmungsergebnis mit Applaus. Der Antrag war von der christlich-konservativen "Lettischen Erste Partei" eingebracht worden, die an der Mitte-Rechts-Regierung von Ministerpräsident Aigars Kalvitis beteiligt ist.

Artikel 110

Im Artikel 110 der lettischen Verfassung heißt es nunmehr "Der Staat schützt die Ehe - die Vereinigung zwischen einem Mann und einer Frau, die Familie, die Rechte der Eltern und Kinder". Bisher standen nur die Familie sowie die Rechte der Eltern und Kinder unter ausdrücklichem Verfassungsschutz.

Die lettische Lesben- und Schwulenorganisation ILGA Latvija kündigte Widerstand und unter anderem den Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. ILGA-Latvija-Vorsitzender Imants Kozlovskis sieht in der neuen Verfassungsbestimmung die klare Diskriminierung eines Teils der Gesellschaft. "Die Parlamentarier fördern den Hass gegen sexuelle Minderheiten", so Kozlovskis gegenüber der Nachrichtenagentur BNS.

Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte Lettland international für Aufmerksamkeit gesorgt, als die Stadt Riga eine Homosexuellen-Parade in der Innenstadt verbieten wollte und sich auch Ministerpräsident Kalvitis dagegen ausgesprochen hatte. Die erstmals in Riga durchgeführte "Gay Pride Day" fand nach einem Gerichtsentscheid unter starkem Polizeiaufgebot und Unmutsäußerungen von Schaulustigen und Gegendemonstranten schließlich doch statt. (APA)