Sein Ziel sei es, "einen neuen familienpolitischen Schwerpunkt zu setzen", sagte Haider, der die Mütterpension für Frauen ohne eigenen Pensionsanspruch im Alleingang mit Mitteln aus seinem Finanzressort bestreitet, am Dienstag vor JournalistInnen. Es gelte aufzuzeigen, dass der Generationenvertrag auch in der Praxis etwas Wert sei. Hier würde es sich nämlich um den klassischen Fall der Frage handeln: "Was kann man gegen die Armut tun?"
Anspruchsberechtigte
Anspruch auf die Mütterpension haben in Kärnten laut Haider rund 11.000 Frauen, die per 1. Dezember 2005 ihr 60. Lebensjahr vollendet, mindestens zwei eigene Kinder und ein eigenes Einkommen von unter 663 Euro monatlich haben. Weitere Nutznießerinnen sind die Bezieherinnen einer Witwenpension unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz von 663 Euro sowie Mütter, wo das Einkommen des Ehemannes unter 1.500 Euro liegt. Letztendlich kommen auch jene Frauen in den Genuss der 150 Euro, die auf Unterhaltszahlungen des Ehemannes angewiesen sind, und zwar, wenn der Unterhalt unter 663 Euro liegt.
Kärntner Lebenssicherung