"Nach Abschluss der europaweiten Zugvogel-Wanderungen, kann das Verbot der Freilandhaltung vorerst aufgehoben werden", teilte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat mit.
Weiter aufrecht bleiben die Meldepflicht für Geflügelhalter sowie das Verbot von Märkten und Geflügelschauen in Risikogebieten. Darüber hinaus darf Freilandgeflügel weiterhin nur in von Wildvögeln abgeschirmten Bereichen, also z.B. Volieren, getränkt und gefüttert werden.
"Unser Maßnahmenpaket war bisher sehr erfolgreich" und hat eine Einschleppung der Krankheit nach Österreich verhindert, so die Ressortchefin. "Künftig ist eine Stallpflicht nur noch notwendig, wenn es zu einem Ausbruch der Geflügelpest innerhalb von Österreich oder einem angrenzenden Gebiet kommt", erkläre die Ministerin.
Seit 1. August wurden im Rahmen eines Geflügelpestscreenings insgesamt 3.557 amtliche Proben gezogen und untersucht. Alle daraus resultierenden Ergebnisse waren negativ und hätten belegt, dass es derzeit keinen Hinweis auf Geflügelpest-Fälle in Österreich gibt.