Wien - Mit 15. Dezember wird den heimischen Hühnern ein Stück Freiheit wiedergegeben. Dann endet die seit 22. Oktober in ganz Österreich geltende "Stallpflicht".

"Nach Abschluss der europaweiten Zugvogel-Wanderungen, kann das Verbot der Freilandhaltung vorerst aufgehoben werden", teilte Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat mit.

Fütterung in abgeschirmten Bereichen

Weiter aufrecht bleiben die Meldepflicht für Geflügelhalter sowie das Verbot von Märkten und Geflügelschauen in Risikogebieten. Darüber hinaus darf Freilandgeflügel weiterhin nur in von Wildvögeln abgeschirmten Bereichen, also z.B. Volieren, getränkt und gefüttert werden.

Maßnahmenpaket war erfolgreich

"Unser Maßnahmenpaket war bisher sehr erfolgreich" und hat eine Einschleppung der Krankheit nach Österreich verhindert, so die Ressortchefin. "Künftig ist eine Stallpflicht nur noch notwendig, wenn es zu einem Ausbruch der Geflügelpest innerhalb von Österreich oder einem angrenzenden Gebiet kommt", erkläre die Ministerin.

Proben

Seit 1. August wurden im Rahmen eines Geflügelpestscreenings insgesamt 3.557 amtliche Proben gezogen und untersucht. Alle daraus resultierenden Ergebnisse waren negativ und hätten belegt, dass es derzeit keinen Hinweis auf Geflügelpest-Fälle in Österreich gibt.

Kaum Konsum-Rückgang in Österreich Der heimische Geflügelmarkt sei übrigens von Absatzeinbrüchen weitgehend verschont geblieben, betonte Rauch-Kallat. Beim Konsum habe Österreich lediglich einen Rückgang von fünf bis zehn Prozent zu verbuchen gehabt, während der europaweite Konsum um zirka 40 Prozent zurückging.(APA)