Wien - Die Möglichkeit zur Familienhospizkarenz bei schwer kranken Kindern wird von sechs auf neun Monate ausgedehnt. Das hat der Nationalrat Dienstag Abend beschlossen. Zudem wird auch Wahl- und Pflegeeltern das Recht auf Familienhospizkarenz eingeräumt.

Grundsätzlich sieht die 2002 eingeführte Karenzregelung vor, dass Arbeitnehmer im Normalfall sechs Monate lang einen Rechtsanspruch auf Herabsetzung oder Aussetzen der Arbeit zur Begleitung Sterbender besitzen und während dieser Zeit kündigungsgeschützt und sozialversichert sind.

Schon vor dem Beschluss im Nationalrat hatte das Sozialministerium die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Härteausgleich zur Familienhospizkarenz kundgemacht. Voraussetzung für eine Zahlung ist eine finanzielle Notsituation infolge des Wegfalls des Einkommens. Eine solche wird dann angenommen, wenn das gewichtete Durchschnittsnettoeinkommen des Haushaltes unter 700 Euro pro Person und Monat sinkt. Bisher hatte die Einkommensgrenze 500 Euro betragen. Die Höhe der Zuwendung hängt vom Ausmaß der Unterschreitung dieser Einkommensgrenze ab. (APA)