Grundsätzlich sieht die 2002 eingeführte Karenzregelung vor, dass Arbeitnehmer im Normalfall sechs Monate lang einen Rechtsanspruch auf Herabsetzung oder Aussetzen der Arbeit zur Begleitung Sterbender besitzen und während dieser Zeit kündigungsgeschützt und sozialversichert sind.
Parlament
Erweiterung der Familienhospizkarenz beschlossen
Auch Wahl- und Pflegeeltern haben Recht auf Familienhospizkarenz
Wien - Die Möglichkeit zur Familienhospizkarenz bei schwer
kranken Kindern wird von sechs auf neun Monate ausgedehnt. Das hat
der Nationalrat Dienstag Abend beschlossen. Zudem wird auch Wahl- und
Pflegeeltern das Recht auf Familienhospizkarenz eingeräumt.
Schon vor dem Beschluss im Nationalrat hatte das Sozialministerium
die Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem
Härteausgleich zur Familienhospizkarenz kundgemacht. Voraussetzung
für eine Zahlung ist eine finanzielle Notsituation infolge des
Wegfalls des Einkommens. Eine solche wird dann angenommen, wenn das
gewichtete Durchschnittsnettoeinkommen des Haushaltes unter 700 Euro
pro Person und Monat sinkt. Bisher hatte die Einkommensgrenze 500
Euro betragen. Die Höhe der Zuwendung hängt vom Ausmaß der
Unterschreitung dieser Einkommensgrenze ab. (APA)