Weiters mit der umfangreichen Novelle verabschiedet wurde die Verlängerung der Familienhospizkarenz bei schwer kranken Kindern von sechs auf neun Monate sowie die Möglichkeit zur Sterbebegleitung bei Wahl- oder Pflegeeltern, wie es im späteren Verlauf der Sitzung auch für den ASVG beschlossen wird. Pflegefreistellung kann künftig gemäß Gesetzesbeschluss auch stündlich in Anspruch genommen werden. Zusätzlich werden mit der Novelle die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Direktoren mehrere Schulen gleichzeitig leiten können.
Parlament
Beamten-Gehaltserhöhung unbestritten
Neugebauer fordert Steiermark zu gleichem Abschluss auf
Wien - Die Beamten-Gehaltserhöhung von 2,7 Prozent ab 1.
Jänner 2006 ist nun endgültig unter Dach und Fach. Der Nationalrat
hat sie im Rahmen der zweiten Dienstrechtsnovelle 2005 mit den
Stimmen von Koalition und SPÖ abgesegnet. Die Grünen stimmten dem
Abschluss zwar zu, lehnten jedoch andere, nicht näher genannte Teile
des Gesetzes ab. Beamten-Chef Fritz Neugebauer (V) nützte die Debatte
dazu, die Länder aufzufordern, diese Erhöhung auch bei ihren
Bediensteten durchzuführen. Speziell sprach er die Steiermark an, wo
es seitens der Landesregierung geheißen hatte, dass die Umsetzung des
Abschlusses auf Landesebene nur "sehr schwer möglich" sei.
Der orange-blaue Klubchef Herbert Scheibner (B) ärgerte sich in
der Debatte darüber, dass durch den jüngsten Entscheid des
Verfassungsgerichtshof für Beamte in Frühpension wieder
unbeschränkter Zuverdienst möglich ist, im Gegensatz zum ASVG: "Das
ist ungerecht. Das gehört repariert." Ein Ansatz wäre, dass man das
Bundesmitarbeitergesetz beschleunige und mehrere andere Probleme
damit auch lösen könne, etwa die unterschiedlichen Gehaltsverläufe
von Beamten und Vertragsbediensteten. Im Frühjahr solle ein
entsprechender Gesetzesvorschlag vorliegen. (APA)