Wien - Die Beamten-Gehaltserhöhung von 2,7 Prozent ab 1. Jänner 2006 ist nun endgültig unter Dach und Fach. Der Nationalrat hat sie im Rahmen der zweiten Dienstrechtsnovelle 2005 mit den Stimmen von Koalition und SPÖ abgesegnet. Die Grünen stimmten dem Abschluss zwar zu, lehnten jedoch andere, nicht näher genannte Teile des Gesetzes ab. Beamten-Chef Fritz Neugebauer (V) nützte die Debatte dazu, die Länder aufzufordern, diese Erhöhung auch bei ihren Bediensteten durchzuführen. Speziell sprach er die Steiermark an, wo es seitens der Landesregierung geheißen hatte, dass die Umsetzung des Abschlusses auf Landesebene nur "sehr schwer möglich" sei.

Weiters mit der umfangreichen Novelle verabschiedet wurde die Verlängerung der Familienhospizkarenz bei schwer kranken Kindern von sechs auf neun Monate sowie die Möglichkeit zur Sterbebegleitung bei Wahl- oder Pflegeeltern, wie es im späteren Verlauf der Sitzung auch für den ASVG beschlossen wird. Pflegefreistellung kann künftig gemäß Gesetzesbeschluss auch stündlich in Anspruch genommen werden. Zusätzlich werden mit der Novelle die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Direktoren mehrere Schulen gleichzeitig leiten können.

Der orange-blaue Klubchef Herbert Scheibner (B) ärgerte sich in der Debatte darüber, dass durch den jüngsten Entscheid des Verfassungsgerichtshof für Beamte in Frühpension wieder unbeschränkter Zuverdienst möglich ist, im Gegensatz zum ASVG: "Das ist ungerecht. Das gehört repariert." Ein Ansatz wäre, dass man das Bundesmitarbeitergesetz beschleunige und mehrere andere Probleme damit auch lösen könne, etwa die unterschiedlichen Gehaltsverläufe von Beamten und Vertragsbediensteten. Im Frühjahr solle ein entsprechender Gesetzesvorschlag vorliegen. (APA)