Wien - Der Nationalrat hat Dienstag Abend das Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz und das Urheberrechtsänderungsgesetz novelliert. Ersterem stimmten Koalition und Grüne zu, Letzterem nur ÖVP und Blau-Orange. Im Wesentlichen werden durch die Novellen die Rechte der Künstler beim Weiterverkauf ihrer Werke etwas gestärkt und neue Schiedsgremien etabliert. SPÖ und Grüne sehen die Neuregelungen als nicht weitgehend genug.

In Sachen Urheberrecht wird die wirtschaftliche Beteiligung des Künstlers am Erlös aus jeder Weiterveräußerung des betreffenden Werks neu gestaltet. Konkret wird eine finanzielle Beteiligung des Künstlers nicht nur am ersten sondern auch an weiteren Verkäufen seines Werkes im gesamten EU-Raum etabliert. Kritisiert wurde seitens SPÖ und Grünen, dass für diese Regelung ein Minimalwert des Werks von 3.000 Euro festgelegt wurde. Von der Neuerung würden als im Regelfall nur Etablierte profitieren.

Weiterhin Kabeltantiemen

Ebenfalls auf Ablehnung stieß, dass Schauspieler keine Kabeltantiemen (Entgelt für im Kabel-TV gesendete Filme) erhalten. Dem hielten ÖVP und Freiheitliche entgegen, dass dies rechtlich nicht möglich sei. Immerhin habe man einen Beteiligungsanspruch von 50 Prozent an der Leerkassettenvergütung festgelegt.

Weiters im Gesetzespaket vorgesehen ist, dass Verwertungsgesellschaften künftig nur mehr als GesmbH oder als Genossenschaften und nicht mehr als Vereine konstituiert sein dürfen. Weiters soll ein Urheberrechtssenat geschaffen werden, der die bisherige Schiedstelle ersetzen wird. Schließlich wird noch eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Die SPÖ lehnte hier vor allem die Zusammensetzung der Gremien ab. (APA)