Wien - Der Nationalrat hat Dienstag Abend das Verwertungsgesellschaftenrechtsänderungsgesetz
und das Urheberrechtsänderungsgesetz novelliert. Ersterem stimmten Koalition
und Grüne zu, Letzterem nur ÖVP und Blau-Orange. Im Wesentlichen
werden durch die Novellen die Rechte der Künstler beim Weiterverkauf
ihrer Werke etwas gestärkt und neue Schiedsgremien etabliert. SPÖ und
Grüne sehen die Neuregelungen als nicht weitgehend genug.
In Sachen Urheberrecht wird die wirtschaftliche Beteiligung des
Künstlers am Erlös aus jeder Weiterveräußerung des betreffenden Werks
neu gestaltet. Konkret wird eine finanzielle Beteiligung des
Künstlers nicht nur am ersten sondern auch an weiteren Verkäufen
seines Werkes im gesamten EU-Raum etabliert. Kritisiert wurde seitens
SPÖ und Grünen, dass für diese Regelung ein Minimalwert des Werks von
3.000 Euro festgelegt wurde. Von der Neuerung würden als im Regelfall
nur Etablierte profitieren.
Weiterhin Kabeltantiemen
Ebenfalls auf Ablehnung stieß, dass Schauspieler keine
Kabeltantiemen (Entgelt für im Kabel-TV gesendete Filme) erhalten.
Dem hielten ÖVP und Freiheitliche entgegen, dass dies rechtlich nicht
möglich sei. Immerhin habe man einen Beteiligungsanspruch von 50
Prozent an der Leerkassettenvergütung festgelegt.
Weiters im Gesetzespaket vorgesehen ist, dass
Verwertungsgesellschaften künftig nur mehr als GesmbH oder als
Genossenschaften und nicht mehr als Vereine konstituiert sein dürfen.
Weiters soll ein Urheberrechtssenat geschaffen werden, der die
bisherige Schiedstelle ersetzen wird. Schließlich wird noch eine
Schlichtungsstelle eingerichtet. Die SPÖ lehnte hier vor allem die
Zusammensetzung der Gremien ab.
(APA)