Die Schülerin war im vergangen Jahr tot in ihrem Bett aufgefunden worden. Sie hatte bei einer Körpergröße von 1,64 Metern nur mehr rund 30 Kilo gewogen und dürfte zwischen 22. und 23. Mai an den Folgen von Nahrungsmangel gestorben sein.
Geschworenen entscheiden
In der neuerlichen Verhandlung müssen die Geschworenen nun entscheiden, ob die Frau vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Die Angeklagte, die einen geschwächten Eindruck machte, erklärte vor Gericht, dass sie in der Bibel gelesen habe, dass ihre Tochter sterben und auferstehen werde. Auf die Frage des Richters, ob sie glaube, dass sie krank sei, antwortete die 49-Jährige: "Ein bisschen, aber ich habe keine Wahnideen." Ein Sachverständiger hatte bereits in dem Prozess im Frühjahr erklärt, die Frau habe nicht anders handeln können, da sie unter einer "wahnhaften Wehrlosigkeit" und "akuter Geisteskrankheit" leide.
Bekannte der Beschuldigten sagten aus, dass sie sich immer für ihre Kinder aufgeopfert und das Beste für sie gewollt habe. Eine Nachbarin der Familie hingegen erklärte, dass sie drei Wochen vor dem Tod der 17-Jährigen zu einer Freundin gesagt habe, dass das Mädchen schlecht ausschaue und nicht mehr lang lebe. Bei der Obduktion der Leiche sei eine starke, durch chronische Fehl- und Unterernährung ausgelöste Abmagerung festgestellt worden, die durch Ödeme teilweise kaschiert worden sei, so ein Gerichtsmediziner.
Totalzusammenbruch