Gefragt wurde nach den Wünschen für die nächste Steuerreform. "Die Ergebnisse waren zum Teil recht überraschend", sagte dazu der Autor des Fragenkatalogs, BDO-Auxilia-Chef Karl Bruckner. Eindeutig waren die Präferenzen für eine Entlastung des Mittelstandes, also von Jahreseinkommen zwischen 25.000 und 50.000 Euro. Rund 90 Prozent der Befragten halten das für sehr wichtig oder wichtig. Bereits deutlich dahinter rangieren die Senkung des Höchststeuersatzes von 50 Prozent und die Anhebung der Einkommensgrenze für den Höchststeuersatz. "Das zeigt, dass der Mittelstand bei den vergangenen Reformen zu kurz gekommen ist", meint Bruckner. Ebenfalls überraschend deutlich spricht sich eine Mehrheit von mehr als 60 Prozent für eine Flat Tax im Bereich der Einkommensteuer aus, wobei sich 56 Prozent der Befürworter für einen einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent aussprechen.
"Hier ist vor allem der Wunsch nach einem einfacheren Steuersystem versteckt", analysiert Bruckner.
Weiter KöSt-Senkung
Bei den Unternehmenssteuern sprachen sich die Befragten – wenig überraschend – für eine weitere Senkung des Körperschaftssteuersatzes auf 20 Prozent aus. Das Geld dafür sollte durch eine Verbreiterung der Steuerbemessungsgrundlage – also der Streichung von Ausnahmeregelungen – wieder hereinkommen, meinten 55 Prozent der Befürworter einer Steuersenkung. "Die Antworten sind bemerkenswert fachkundig und zeigen, dass sich die Leute wirklich Gedanken gemacht haben. Einfache Forderungen wie 'Steuern runter' hat es kaum gegeben", meint dazu Christina Beke, Geschäftsführerin von Eurosearch Dialog.
Als sehr wichtig wurde von den Unternehmen auch noch die Senkung der Lohnnebenkosten erachtet, mehr als 64 Prozent sind jedoch der Meinung, dass eine Senkung nicht durch die Erhöhung von Grundsteuern, Umwelt- oder Wertschöpfungsabgaben "gegenfinanziert" werden sollte. Völlig abgelehnt wird die Wiedereinführung der Vermögenssteuer oder die Erhöhung der Zinsertragssteuer, um die nächste Steuerreform zu finanziere (siehe Grafiken).
Einsparungsvolumen im öffentlichen Bereich