Jetzt ist ein zweiter Advokat aus Wien, Johannes Schmid, am Freitag nach Caracas geflogen, um L. und B. dort zu vertreten und vor allem freizubekommen. "Ich rechne mit einer Enthaftung in der kommenden Woche", sagte Tomanek, der auch eine Kaution anbieten will.
Die Auslieferungshaft bestehe deswegen zu Unrecht, weil es zwischen Venezuela und Österreich kein Auslieferungsabkommen wegen der beiden Beschuldigten vorgeworfenen Delikte gibt, "sondern nur eines wegen organisierter Kriminalität". Das liege bekanntlich nicht vor, so der Jurist.
Langwierige Voruntersuchungen
Sollten die beiden Verdächtigen frei kommen, könnten sie sich bis zur Klärung der Vorwürfe frei in Venezuela bewegen. Tomanek: "Derartige Voruntersuchungen können Monate dauern." Der österreichische und internationale Haftbefehl gelte natürlich nach wie vor. Sollten sie untertauchen, müssten sie nochmals gesucht und verhaftet werden.
Der Staatsanwalt in Wien, Georg Krakow, sagte der APA am Freitag dagegen, er sei "guter Dinge", dass L. und B. spätestens nach der 60-Tage-Frist für die Auslieferungshaft nach Österreich kommen werden. "Wenn kein Auslieferungsabkommen besteht, kann trotzdem ausgeliefert werden. Nämlich dann, wenn sich die beiden Staaten auf höchster diplomatischer Ebene darauf einigen."