Salzburg - Der Finanzausschuss des Landtages hat am Mittwoch mit den Stimmen von SP, VP und FP eine anteilige Haftung des Landes für die Olympischen Winterspiele 2014 beschlossen; vorausgesetzt natürlich, dass Salzburg den Zuschlag erhält und die Spiele Verluste einfahren. Dann muss das Land 40 Prozent jenes Verlustanteils übernehmen, der über das Stammkapital einer zur Durchführung der Spiele zu gründenden Betriebsgesellschaft hinausgeht. Weitere 40 Prozent davon soll der Bund, je zehn Prozent die Landeshauptstadt und die Pongauer Austragungsgemeinden zahlen. Debatten um die Kontrollmöglichkeiten

Begleitet wird der Landtagsbeschluss und die konstituierende Sitzung der Bewerbungsgesellschaft 2014 Anfang der Woche von Debatten um die Kontrollmöglichkeiten. Der Aufsichtsrat der Bewerbungsgesellschaft hat festgelegt, dass nur intern durch Beamte und einen Wirtschaftsprüfer kontrolliert wird. Die Prüfer dürfen ausschließlich dem - von SP und VP politisch besetzten - Aufsichtsrat berichten. Auf Landesebene wiederum wurde im Rahmen der Haftungsübernahme nur ganz allgemein eine begleitende Kontrolle und eine mögliche Überprüfung durch den Landesrechnungshof in Aussicht gestellt.

Damit werden die Konflikte um die Nachvollziehbarkeit der Verwendung öffentlicher Mittel für Olympia prolongiert. Wie vom STANDARD berichtet, wurde dem Landesrechnungshof vom Amt der Landesregierung ja bereits bei der Bewerbung 2010 jegliche Prüfungskompetenz aberkannt. Argument: Das Land halte nicht die Hälfte an der Bewerbungsgesellschaft. Die rein interne Kontrolle der Bewerbungsgesellschaft wiederum bezeichnet die Bürgerliste als "Farce": Der Wirtschaftsprüfer sei ohnehin zwingend vorgeschrieben. Außerdem würden die Prüfer ausschließlich dem Aufsichtsrat berichten, eine öffentliche Kontrolle finde wieder nicht statt. (neu, DER STANDARD Printausgabe 1.12.2005)