Der derzeit noch bestehende Tempo-70-Bereich auf der Triester Straße und der Erdberger Lände wird der neuen Regelung ebenso zum Opfer fallen, wie das 60er-Limit in der Westausfahrt. Wo derzeit schon ein niedrigeres Tempolimit gilt, also etwa in den 30er-Zonen, gibt es keine Änderungen.
Dass die Geschwindigkeitsbeschränkung auf Grund des IG-L (und nicht der Straßenverkehrsordnung) erfolgt, wird bei den Verkehrsschildern mittels Zusatztafel vermerkt. Für Temposünder hat das nach Rathaus-Angaben die Konsequenz, dass sie ihren Strafe nicht an bei Polizei, sondern beim Wiener Magistrat begleichen müssen. Kontrolliert werden die Limits aber sehr wohl von der Exekutive, so ein Sprecher des Verkehrsstadtrats.