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Grafik: Archiv
Das Ausbeuten von fremden Daten zu Geschäftszwecken ohne Bezahlung eines entsprechenden Entgelts sowie ohne eigenen Schaffensvorgang hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in einer erst kürzlich veröffentlichten Entscheidung (4 Ob 113/05d) untersagt. Der Mobilfunkbetreiber T-Mobile hatte einen Wiener Detektiv geklagt, der Netzdaten von Sendemasten zur Ortung von Personen verwenden wollte, so Rainer Knyrim, Rechtsanwalt der Wiener Wirtschaftskanzlei Preslmayr.

Trickreich

Mobilfunk-Sendemasten haben eine eigene Kennung - die so genannte "Cell-ID". Diese wird von Handys empfangen und verarbeitet. "Ein Wiener Detektiv sammelte mittels einer Spezialsoftware diese Daten des T-Mobile-Netzes bei Autofahrten quer durch Österreich. Zusätzlich verknüpfte er diese mit geographischen Positionen, die er mittels GPS-Ortung ermittelte und erstellte daraus eine Landkarte. Dann entwickelte er ein System, das ihm die Ortung durch vorher selbst konfigurierte Mobilfunktelefone auf SMS-Abfrage ermöglichte", schilderte Knyrim die Vorgehensweise.

Route

Diese Telefone durften aus rechtlichen Gründen nur mit Zustimmung der betroffenen Person verwendet werden. Es konnte zum Beispiel an der Unterseite eines Autos befestigt werden und lieferte auf diese Weise Daten über Routen von Personen, die man überwachen wollte, zum Beispiel Ehemännern oder -frauen. Aber auch Unternehmen konnten sich dieser selbst gestrickten Ortungsvariante bedienen, um ihre Mitarbeiter bei Fahrten zu kontrollieren. Damit bot der Detektiv solche Ortungsdienstleistungen an.

Vergebliche Einwände

T-Mobile klagte dagegen wegen unlauteren Wettbewerbs und war beim OGH erfolgreich, wie "Die Presse" berichtete. Auch den Einwand des Detektivs, dass es sich bei dieser Cell-ID um "Abfallprodukte" des Mobilfunks handle, die sowieso entstehen würden und daher frei nutzbar wären, ließ der OGH nicht gelten. "Diese Entscheidung lässt sich auch auf zahlreiche andere technische Systeme anwenden, wo eine ähnliche Auslesung von Daten möglich ist", kommentierte der Rechtsanwalt die Entscheidung. (APA)