Die Online-Tauschbörse KaZaA musste erneut eine Niederlage vor Gericht einstecken.

Suche nach 3.000 Künstlern und Songtiteln blockieren

Ein australisches Gericht legte nun in einer Verfügung fest, dass die Betreiberfirma von KaZaA bis 5. Dezmber eine Liste von 3.000 Künstlern und Songtiteln für die Suche blockieren muss - ansonsten muss die Tauschbörse komplett abgeschaltet werden.

Positive Reaktiuon

Vertreter der Musikindustrie nahmen den letzten Warnschuss an Kazaa naturgemäß positiv auf und forderten die Betreiber auf, den illegalen Pfad zu verlassen. IFPI-Chairman John Kennedy ließ in einer ersten Stellungnahme verlautbaren, dass es für Betreiber wie Kazaa an der Zeit sei weiterzugehen. "Werdet endlich legal oder macht den Weg für andere frei, die am korrekten und legalen Aufbau des digitalen Musikgeschäfts interessiert sind" , so sein Appell an die Tauschbörsenbetreiber.

Rechtliche Lage

Obwohl Gerichte auf der ganzen Welt immer häufiger klare Grenzen ziehen und das Herunterladen von Musiktiteln als rechtswidrig und illegal einstufen, ist die rechtliche Lage in manchen Ländern immer noch nicht zufrieden stellend geklärt. Während in Deutschland der Download eindeutig nur zulässig ist, wenn der Tausch nicht rechtswidrig, also ohne Verletzung der Urheberrechte vonstatten geht, ist die Rechtslage im Nachbarland Österreich immer noch unklar. "Es gibt diesbezüglich noch keinen Präzedenzfall und auch keine ausdrückliche Regelung", so Internetrechtsexperte Wolfgang Zankl gegenüber pressetext. (red/pte)