Unterstützt werden demnach konkrete Projekte, die im laufenden Betrieb des Förderungswerbers gesondert angeboten werden. Gefördert werden insbesondere zusätzliche Ausbildungseinheiten wie Spezialkurse und -seminare, Symposien, Einzelvorträge und Vortragszyklen von Experten, Stipendien, ausbildungsrelevante Volontariate und Praktika sowie die Anschaffung von einschlägigen Arbeitsbehelfen.
Ansuchen sollen Projekte "möglichst detailliert und mit dem angestrebten Nutzen für die Qualitätsverbesserung der Ausbildungsarbeit" beschreiben und können bis 15.Jänner 2006 eingereicht werden. Über die Zuerkennung der Fördergelder entscheidet der Vorstand in nichtöffentlicher Sitzung.