Bild nicht mehr verfügbar.

Franz Fischler, Präsident des Ökosozialen Forums, sieht durch die Stellungnahme die Argumente für eine Reduktion der Ökostrom-Förderung als widerlegt.

Foto: APA/Artinger
Wien - Das Ökosoziale Forum warnt vor einem Vertragsverletzungsverfahren durch die EU, sollte die Ökostrom-Novelle nun rasch umgesetzt werden. Es stützt sich dabei auf die gestern bekannt gewordene Stellungnahme von Francois Lamoureux, Leiter der Europäischen Generaldirektion für Verkehr und Energie, zur EU-Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen. Demnach entspricht die Rechtsmeinung der Regierung nicht der Meinung der EU.

Franz Fischler, Präsident des Ökosozialen Forums, sieht durch die Stellungnahme die Argumente für eine Reduktion der Ökostrom-Förderung als widerlegt: "Die geplanten Kürzungen der Ökostromförderung wurden bis dato durch eine "Übererfüllung der Ziele" gerechtfertigt, ein vorgeschobenes Argument, das nun endgültig widerlegt wurde. Im Gegenteil: Wächst der Stromverbrauch weiter wie bisher, so werden bis zum Jahr 2010 rund 72 Mrd. Kilowattstunden Gesamtstromverbrauch prognostiziert - gegenüber 56,1 Mrd. Kilowattstunden 1997. Gemessen an dem Wert von 2010 liegt Österreich damit zur Zeit bei einem Anteil erneuerbarer Energie von lediglich 64 Prozent."

Fischler zitierte am Donnerstag in einer Aussendung die Stellungnahme von Lamoureux: "Die Kommission hat die österreichischen Stellen bezüglich der Bedenken angeschrieben, dass die Novellierung des Ökostromgesetzes möglicherweise in Konflikt mit dem Artikel 3 der Richtlinie 2001/77/EC [Anm.: Nationale Zielsetzungen, Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen] stehen könnte. In der Antwort zu unserem Schreiben haben uns die österreichischen Stellen mitgeteilt, dass der Gesetzesentwurf noch nicht fixiert wurde und dass die Kommission über die weitere Entwicklung des Gesetzes informiert werde. Da der Entwurf in Österreich noch nicht beschlossen wurde, kann die Kommission an dieser Stelle kein Verletzungsverfahren eröffnen." Wird das neue Ökostromgesetz morgen also in der derzeit vorliegenden Form besiegelt, riskiert die Regierung ein europäisches Verfahren, schließt Fischler daraus.

Aus dem Wirtschaftsministerium hieß es dazu heute auf APA-Anfrage: An der gesetzlichen Grundlage hat sich durch die Lamoureux-Aussage nichts geändert. Ein Handlungsbedarf sei nicht gegeben. (APA)