Wien - Die Entscheidung, ob die Staatsanwaltschaft Wien nach dem britischen Holocaust-Leugner David Irving auch den ehemaligen freiheitlichen Bundesrat John Gudenus wegen Wiederbetätigung anklagen wird, steht unmittelbar bevor. "Die Staatsanwaltschaft ist im Begriffe, das zu finalisieren", erklärte Viktor Eggert, Leiter der Abteilung politische Delikte im Justizministerium, am Mittwochnachmittag auf Anfrage der APA.

Im Unterschied zu Irving ist die Causa Gudenus "berichtspflichtig", d.h. der zuständige Staatsanwalt muss einen genehmigungspflichtigen Vorhabensbericht erstellen. Dieser wird zunächst von der Oberstaatsanwaltschaft begutachtet, mit einer Stellungnahme versehen und dann dem Ministerium vorgelegt. Dort wird dann über den Vorschlag des Staatsanwalts - Anklageerhebung oder Einstellung des Verfahrens - entschieden.

Vorhabensbericht erwartet

Im Ministerium wird damit gerechnet, dass der Vorhabensbericht in der kommenden Woche einlangen wird. "Dann wird es nicht mehr lange dauern. Der Akt ist ja nicht furchtbar kompliziert", erklärte Eggert.

Gudenus hatte Ende April in der Fernsehsendung "Report" gefordert, man sollte die Existenz von Gaskammern im Dritten Reich "physikalisch und wissenschaftlich prüfen". Mit weiteren umstrittenen Aussagen ("Es gab Gaskammern, aber nicht im Dritten Reich. Sondern in Polen. So steht es auch in Schulbüchern") sorgte er für beträchtliches Aufsehen. Am 29. Juni hob der Wiener Landtag seine Immunität auf.

Am 14. September wurde er auf Ersuchen der Justiz ein zweites Mal ausgeliefert: Bei einem Besuch in der KZ-Gedenkstätte Mauthausen hatte Gudenus laut einem Protokoll des Innenministeriums erklärt, auf einem Foto abgebildete jugendliche Häftlinge würden - bezogen auf ihren körperlichen Zustand - "eigentlich ganz gut aussehen", während er (Gudenus, Anm.) "schlechter aussehe".

Seither ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Verstoß gegen den Paragrafen 3h des Verbotsgesetzes, der das Leugnen oder Verharmlosen von NS-Verbrechen unter Strafe stellt. (APA)