Gegen den "Ausdruck der Missachtung der kreativen Arbeit der Filmschauspieler" (so Fritz von Friedl) durch eine Erläuterung im Entwurf zur Urheberrechtsgesetznovelle 2005 bezüglich des Kabelentgelts protestierte der Verband österreichischer Filmschauspieler (VÖFS) in einer Pressekonferenz. Die bisher unklare Rechtslage solle darin zu Ungunsten der Schauspieler dahingehend festgeschrieben werden, dass nur die Filmurheber (wie Regisseur, Cutter, Ausstatter, Drehbuchautor, etc.), nicht aber Schauspieler Kabeltantiemen erhalten.

Es geht dabei offensichtlich mehr um das Grundsätzliche als um große Geldbeträge. Rund 160.000 Euro werden von der Verwertungsgesellschaft der Filmschaffenden (VDFS) an rund 800 Schauspieler jährlich ausbezahlt, im Schnitt also rund 200 Euro pro Schauspieler.

VGR: "Keine Beteiligungsansprüche" für Schauspieler

Die Verwertungsgesellschaft Rundfunk (VGR) geht überhaupt davon aus, dass auch laut der derzeitig geltenden Regelung den Schauspielern keine Beteiligungsansprüche zustehen, es daher auch zu keiner Verschlechterung komme. "Die gegenteilige Meinung des Geschäftsführers der VDFS (Walter Dillenz, Anm.) wird von nahezu allen Urheberrechtsexperten als verfehlt bezeichnet", heißt es in einer Stellungnahme der VGR zu der Praxis der VDFS, seit neun Jahren auch an die Schauspieler Anteile des Kabelentgelts auszuzahlen.

"An der Sache vorbeidiskutiert"

Die Ausnahme der Schauspieler von den Beteiligungsansprüchen widerspreche aber den Intentionen der Europäischen Union, wie Urheberrechtsexperte Harald Karl erklärte, obwohl sich auch in deren Satelliten- und Kabel-Richtlinie von 1993 ein unmittelbarer Anspruch der Schauspieler nicht nachweisen ließe. Der Anwalt der VGR, Gottfried Korn, versuchte klarzustellen, dass "an der Sache vorbeidiskutiert" würde, schließlich gehe es gar nicht um österreichische, sondern um ausländische Produktionen, die in Österreich weitergesendet werden.

Klarstellung gefordert

Friedl forderte nicht nur die Streichung des Satzes in den Erläuterungen, sondern die ausdrückliche Klarstellung des Beteiligungsanspruches der Schauspieler, deren kreative, schöpferische Arbeit als wesentlicher Anteil bei der Entstehung eines Filmes damit anerkannt würde. Außerdem solle man die Filmschaffenden bei der Erarbeitung solcher Gesetzte nicht ungefragt lassen.

Anlass der aufkochenden Debatte war das Ende der Begutachtungsfrist des Entwurfs zur Urheberrechtsgesetznovelle 2005 am 15. November und dessen bevorstehende Verhandlung im Justizausschuss, für die allerdings noch kein Datum feststeht.

Grüne vermissen "Mitspracherechte" für Künstler

Mit der Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 sollen die Richtlinien der Europäischen Union über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerks und zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums umgesetzt werden. "Darüber hinaus schlägt der Entwurf eine Verbesserung der Stellung der Filmurheber vor, deren Beteiligungsanspruch am so genannten "Kabelentgelt" ausgebaut werden soll", wie es auf der Homepage des Justizministeriums heißt.

Mit der Novelle des Verwertungsgesellschaftengesetzes steht ein weiteres komplexes Thema an. Eine Regierungsvorlage wurde bereits im September verabschiedet. Demnach soll die Medienbehörde KommAustria künftig die Aufsicht über die österreichischen Verwertungsgesellschaften übernehmen. Kritik am neuen Gesetz kam aber am Mittwoch von den Grünen, die "Mitspracherechte" für die Künstler vermissen. Die SPÖ überlegt noch, ob sie zustimmen will, hieß es in einer Aussendung. (APA)