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Die Steuerbelastung für Spitzenverdiener liege nur geringfügig über jener im untersten Einkommensbereich, sagt SP-Budgetsprecher Christoph Matznetter.

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Wien – Die SPÖ kritisiert einmal mehr das Steuersystem als höchst ungerecht in seiner Verteilungswirkung. Im Prinzip werde man in Österreich für Arbeit bestraft, die Steuerbelastung für Spitzenverdiener liege nur geringfügig über jener im untersten Einkommensbereich, sagt SP-Budgetsprecher Christoph Matznetter. Als Beleg präsentierte er am Montagabend Details aus dem Einkommensbericht des Rechnungshofes 2003.

Matznetter: "Eigentlich haben wir schon so etwas wie eine Flat Tax, bei der aber der Mittelstand noch etwas draufzahlen muss." Der SP-Schattenfinanzminister tritt für eine Besteuerung der "vollen Wertschöpfung" ein, auch in der Sozialversicherung müssten die Bemessungsgrundlagen erweitert werden. Entlastet gehöre der Faktor Arbeit, eine Reichensteuer nach deutschem Vorbild lehnt er ab.

System schreit nach Mittelstandsentlasung

Am stärksten von Dienstnehmer-Abgaben (Lohnsteuer, Sozialversicherung) sowie Dienstgeber-Abgaben (Sozialversicherung, Kommunalsteuer, Beitrag zum FLAF etc.) belastet würden Monatsbruttoeinkommen von rund 3600 Euro, und zwar mit fast 70 Prozent. Verdient jemand nur 714 Euro im Monat, liege die Steuer- und Abgabenbelastung bei 49,12 Prozent, bei Spitzenverdienern jenseits der 700.000-Euro-Grenze (monatlich) knapp über 53 Prozent. "Das System schreit nach einer Mittelstandsentlastung", so Matznetter.

FP-Finanzsprecher Thomas Prinzhorn ist sowohl gegen eine "Reichensteuer" als auch gegen den SP-Vorschlag zur Einhebung von Sozialversicherungsbeiträgen auf Mieteinnahmen. Wenn erst die Mieter zur Kasse gebeten würden, dann könnten schon bald die Leasingnehmer "Opfer" der Begehrlichkeit werden. Als Nächstes würden Gewinne, Investitionen, Darlehens- und Sparzinsen sowie Dividenden, der Bezug von Fernwärme, Gas und Strom und noch anderes mehr sozialversicherungspflichtig gestellt, befürchtet Prinzhorn. (Michael Bachner, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.11.2005)