Rechtsextremist Irving bekommt in Wien Wiederbetätigungs-Prozess
Anklageschrift: Holocaust-Leugnung bei Vorträgen in Wien und Leoben - Zwei Wochen Einspruchsfrist - Haftprüfung am Freitag
Redaktion
,
Wien
– Nur elf Tage nach der
Festnahme des Historikers
und Holocaustleugners David
Irving in der Steiermark lag
am Dienstag die Anklageschrift gegen den 67-jährigen
vor. Der Prozess wegen Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes – Strafandrohung
zwischen ein und zehn, bei
besonderer Gefährlichkeit bis
zu 20 Jahren Haft – könnte laut
Auskunft der Wiener Staatsanwaltschaft bereits zu Beginn kommenden Jahres stattfinden. Irving hat jetzt allerdings zwei Wochen Zeit,
gegen die Anklageschrift Einspruch zu erheben.
Dem international bekannten Revisionisten wird laut
Staatsanwaltssprecher Otto
Schneider vorgeworfen, "bei
zwei Vorträgen im Jahr 1989
die Existenz von Gaskammern
geleugnet zu haben". Der
Wortlaut seiner Ansprachen
am 5. November 1989 im steirischen Leoben sowie in einem Wiener Gasthaus am
6.
November 1989 – aus zwei
Wiener Hotels hatten Irving
und Anhänger davor wegen
Protesten unverrichteter Dinge wieder abziehen müssen –
lägen "in Wortlaut vor".
In einem kurzen Wortinterview, das am 7.
November
1989 in der Neuen AZ erschien
und das ebenfalls zu den Beweisen gehört, hatte Irving damals seine Ansichten wiederholt. Auch bei den Einvernahmen nach seiner Festnahme
am vorletzten Sonntag hat er
sie dem Vernehmen nach keineswegs bestritten.
Der erste Haftprüfungstermin in der Causa Irving ist für
kommenden Freitag, den 25.
November angesetzt. Bei diesem Termin wird der Untersuchungsrichter entscheiden, ob
der Historiker bis zum Prozess
in Haft bleibt. (bri/DER STANDARD; Print-Ausgabe, 23.11.2005)
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