Bild nicht mehr verfügbar.

David Irving

foto: apa/EPA/Ian Nicholson
Wien – Nur elf Tage nach der Festnahme des Historikers und Holocaustleugners David Irving in der Steiermark lag am Dienstag die Anklageschrift gegen den 67-jährigen vor. Der Prozess wegen Verstoßes gegen Paragraf 3g des Verbotsgesetzes – Strafandrohung zwischen ein und zehn, bei besonderer Gefährlichkeit bis zu 20 Jahren Haft – könnte laut Auskunft der Wiener Staatsanwaltschaft bereits zu Beginn kommenden Jahres stattfinden. Irving hat jetzt allerdings zwei Wochen Zeit, gegen die Anklageschrift Einspruch zu erheben.

Dem international bekannten Revisionisten wird laut Staatsanwaltssprecher Otto Schneider vorgeworfen, "bei zwei Vorträgen im Jahr 1989 die Existenz von Gaskammern geleugnet zu haben". Der Wortlaut seiner Ansprachen am 5. November 1989 im steirischen Leoben sowie in einem Wiener Gasthaus am 6. November 1989 – aus zwei Wiener Hotels hatten Irving und Anhänger davor wegen Protesten unverrichteter Dinge wieder abziehen müssen – lägen "in Wortlaut vor".

In einem kurzen Wortinterview, das am 7. November 1989 in der Neuen AZ erschien und das ebenfalls zu den Beweisen gehört, hatte Irving damals seine Ansichten wiederholt. Auch bei den Einvernahmen nach seiner Festnahme am vorletzten Sonntag hat er sie dem Vernehmen nach keineswegs bestritten.

Der erste Haftprüfungstermin in der Causa Irving ist für kommenden Freitag, den 25. November angesetzt. Bei diesem Termin wird der Untersuchungsrichter entscheiden, ob der Historiker bis zum Prozess in Haft bleibt. (bri/DER STANDARD; Print-Ausgabe, 23.11.2005)