Wien - Alltägliches Leben im Irak steht im Zeichen täglicher Gewalt und der Instabilität des Landes. Für Frauen kommt zum Terrorismus noch die rechtliche Frage hinzu: Auch wenn die neue irakische Verfassung eine der fortschrittlichsten in der arabischen Welt ist, üben Frauenrechtsaktivistinnen in Bagdad Kritik.

Die Frauen sind zwar laut Text gleichberechtigt, doch Artikel 39 sieht vor, dass sich irakische BürgerInnen zivilen Gerichten der eigenen Religionsgemeinschaft unterwerfen können. Das könnte bedeuten, dass sich künftig viele Frauen in Erbschafts- und Scheidungsstreitigkeiten vor einem Scharia-Gericht verantworten müssen, wo sie gegenüber Männern diskriminiert sind. Das wäre ein Rückschritt gegenüber der Zeit unter Saddam Hussein.

Friedrich Orter berichtet für das "Weltjournal" am Mittwoch, dem 23. November 2005, um 22.30 Uhr in ORF 2, moderiert von Annette Scheiner, aus Bagdad. (red)