Haider hatte vor eineinhalb Jahren damit begonnen, Tankstellen der Straßenmeistereien für die Bevölkerung zu öffnen. Er wollte damit Pendler unterstützen und Preisdruck auf die Mineralölkonzerne ausüben. Das OGH sah darin aber eine Wettbewerbsverzerrung, da das Land damit öffentliche Mittel - von der Infrastruktur samt Erhaltungsaufwand bis zu den Kosten für Transport, Lagerung und Abgabe des Treibstoffs - in einer Weise einsetze, wie sie einem privaten Anbieter nicht möglich wäre. Damit wurde die Billigsprit-Aktion des Landes gestoppt.
In Villach hatte sich ein "Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb" gegen die Abgabe von billigerem Treibstoff an den Zapfsäulen des Magistrats mobil gemacht und gegen die Stadt Villach prozessiert. Manzenreiter will aber nicht klein beigeben. "Nach diesem Urteil dürften wir eigentlich auch keine Kindergärten und schon gar keine Wasserwerke betreiben", betonte er in der Sonntag-Ausgabe der "Kärntner Tageszeitung".