Das österreichische Verbotsgesetz stellt nationalsozialistische Wiederbetätigung unter Strafe, sei es durch Gruppengründung oder durch ideologische Einflussnahme. Es ist die weltweit schärfste Regelung dieser Art. Das Gesetz existiert seit 1947 und wurde 1992 novelliert.

Eine allfällige Anklage gegen David Irving wird nach Paragraf 3g der neuen Gesetzesfassung erfolgen. Dieser bestraft Personen, die "öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich ist . . . nationalsozialistische Verbrechen . . . leugnen, gröblich verharmlosen, gutheißen oder zu rechtfertigen suchen". Die Strafhöhe beträgt zwischen einem und 20 Jahren Haft.

2003 gab es 216 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz, 2004 waren es 165. Angeklagt und verurteilt wurden 2003 genau 37, 2004 bis Oktober 20 Menschen, im Jahresdurchschnitt kommt es zu 35 Anklagen und Urteilen. Die Ermittlungen gegen Irving unterscheiden sich laut Justizministerium nur in der Prominenz des Verdächtigen von anderen einschlägigen Fällen. (bri, DER STANDARD, Printausgabe 19./20.11.2005)