Im Vorjahr soll der Verdächtige dann vor seiner Praxis eine Frau mit "intellektuellen Defiziten" (Mühlbacher) vor seiner Praxis angesprochen haben. "Er hat sie dann aufgefordert, mit ihm in die Ordination zu gehen, wo es zu sexuellen Handlungen kam", so der Staatsanwalt. Der 52-jährige Mann, der von Knittelfelder BürgerInnen als "geselliger, jung und dynamisch aussehender Typ mit einer gewissen Stellung in der Gesellschaft" beschrieben wird, wurde daraufhin wegen "Schändung" angezeigt. "Von einer Schändung spricht man, wenn jemand die geistige Behinderung eines Menschen ausnutzt, um sexuelle Handlungen vorzunehmen". Ein "erfahrener Gerichtspsychiater aus Graz" habe dann aber in einem Gutachten festgestellt, dass die Frau nicht so stark beeinträchtigt war, und in der Lage gewesen wäre, sich zu wehren."
Dass selbst geistig völlig unbeeinträchtigte Frauen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem Arzt leichter einzuschüchtern seien, glaubt auch der Staatsanwalt, jedoch sei diese Frau keine Patientin gewesen. "Natürlich bewegen wir uns nur im Rahmen des Strafrechts. Die moralische Dimension dieses Falles zu prüfen, dazu sind wir nicht in der Lage".
Als Schularzt entlassen
Während bei Pflichtschulen die Gemeinde die SchulärztIn besetzt, ist bei höheren Schulen, wie jener Bundeshandelsschule, wo der festgenommene Arzt seit über zehn Jahren Schularzt war, der Landesschulrat zuständig. Dieser sprach dem Arzt am Freitag als Reaktion auf die Vorwürfe die fristlose Entlassung aus, weile er "als Schularzt untragbar" sei.
Laut der Direktorin der Handelsschule, Claudia Brandner, gingen die Schülerin "immer nur zu zweit zur Untersuchung. Manchmal bin ich sogar selbst mitgegangen." "Die Direktorin hätte zwar auf Grund der Gerüchte selbst tätig werden können, eine Entlassung kann aber nur der Landesschulrat aussprechen", heißt es aus dem Büro des SPÖ-Gesundheitslandesrates Helmut Hirt. Die Bildungslandesrätin der SPÖ, Bettina Vollath, will den Fall in Knittelfeld "zum Anlass nehmen, um mir genau anzusehen, ob es genügend Sicherheitsmechanismen gibt". Man müsse früher die Notbremse ziehen können, wenn ein Schularzt eine Gefahr für die Kinder darstellt, so die Landesrätin zum STANDARD.