Seit 15. November ist Autofahren mit Licht am Tag Pflicht, bis April zwar noch nicht bei Strafe, im Falle eines verschuldeten Unfalls kann es aber durchaus schon jetzt von Nachteil sein, wenn man das Licht nicht aufgedreht hat.

Am simpelsten und sichersten ist, man dreht einfach das Abblendlicht auch bei Tag auf. Das kostet laut Kalkulation des ARBÖ im Jahr ungefähr 30 € zusätzlichen Sprits. Um diese Kosten etwa zu halbieren, kann man bei einem neueren Auto (nicht älter als zwei bis drei Jahre) die Elektronik so programmieren, dass mit Einschalten der Zündung ausschließlich das Abblendlicht leuchtet, nicht aber alle anderen Lamperln (Kostenpunkt rund 20 €). Das ist aber auch nicht ganz ungefährlich, weil man dann vielleicht frischfröhlich ohne Rücklichter durch den nächsten Tunnel fährt.

Bei älteren Autos ist solch eine Schaltung wesentlich komplizierter und damit teurer zu schaffen, manchmal nur mit Verlegung zusätzlicher Kabel. Die Nachrüstung eines eigenen Tagfahrlichts ergibt praktisch nur dann einen Sinn, wenn im Scheinwerfergehäuse die Montage einer solchen Lampe konstruktiv bereits vorgesehen ist, und das ist nur bei ganz jungen Autos der Fall. Jegliche Art von Bastelei ist verboten, genauso wie das Aufdrehen der Nebelscheinwerfer als Ersatz fürs Abblendlicht oder Tagfahrlicht. (rs, 18.11.2005)