Wien - Mehrere mutmaßliche Holocaust-Leugner sind in diesem Jahr verhaftet oder angeklagt worden. Neben dem britischen Rechtsextremisten David Irving, der auf Grund eines Haftbefehls aus dem Jahr 1989 am 11. November in der Steiermark verhaftet wurde, klickten am vergangenen Dienstag in Frankfurt am Main für den seit zehn Jahren gesuchten Deutschen Germar Rudolf die Handschellen. In Mannheim steht unterdessen der Deutsche Ernst Zündel vor Gericht.

Der 41 Jahre alte Rechtsextremist Rudolf war vor seiner Verhaftung von den Vereinigten Staaten abgeschoben worden. Der Verfasser des so genannten Rudolf-Gutachtens wurde nach Baden-Württemberg gebracht, teilte die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit. Dort war er im Juni 1995 wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Aufstachelung zum Rassenhass zu 14 Monaten Haft verurteilt worden. In seinem angeblich wissenschaftlichen, 1991 veröffentlichten Gutachten hatte der Diplom-Chemiker behauptet, dass in den Gaskammern des NS-Vernichtungslagers Auschwitz nie das Giftgas Zyklon-B eingesetzt worden sei.

Gegen Rudolf besteht seit 2004 ein weiterer Haftbefehl des Amtsgerichts Mannheim. Die dortige Staatsanwaltschaft will ihn wegen der Veröffentlichung von rechtsextremistischer Propaganda im Internet belangen. Rudolf unterhielt in den USA Kontakte zu anderen Rechtsextremen, unter anderem zu Zündel.

Zündel

Der Prozess gegen Zündel in Mannheim ist unterdessen am zweiten Verhandlungstag - ebenfalls am Dienstag - geplatzt und muss neu aufgerollt werden. Das Verfahren wird ausgesetzt, bis ein neuer Pflichtverteidiger für den 66-Jährigen gefunden wird, entschied das Landgericht Mannheim. Dienstag.

Der vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen hatte zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche Zündels Pflichtverteidigerin Sylvia Stolz das Mandat entzogen. Sie hatte den mit einem vorläufigen Berufsverbot belegten rechtsextremen Anwalt, früheres Mitglied der Terroristengruppe Rote Armee Fraktion, Horst Mahler, als juristische Hilfskraft berufen. Von einem neuen Pflichtverteidiger verspricht sich das Gericht einen zügigen Verhandlungsablauf.

In dem Prozess wird Zündel Volksverhetzung und die Verharmlosung des Holocaust vorgeworfen. Laut Anklage hat er auf der von ihm verantworteten Internet-Homepage "Zundelsite" sowie in von ihm versandten "Germania-Rundbriefen" nazistische und antisemitische Propaganda betrieben. Zündel war im Februar nach jahrelangem Tauziehen als unerwünschte Person aus Kanada abgeschoben worden und sitzt seitdem in Deutschland in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung droht dem Beschuldigten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Zündel bestreitet jede Verantwortung. (APA)