Wirtschaftsminister zollt scheidendem Bawag-Chef "Respekt" und zeigt sich im Übrigen zurückhaltend
Redaktion
,
Wien - Zurückhaltend hat sich am Freitag Wirtschaftsminister
Martin Bartenstein zu den Konsequenzen geäußert, die die Bawag
P.S.K. aus dem Refco-Kreditdebakel gezogen hat. Dem trotz eines
Vertrauens-Votums im Aufsichtsrat zurücktretenden Bawag-Chef Johann
Zwettler zollte Bartenstein "Respekt" für seinen Schritt. Außerdem
betonte der Minister, "dass niemand, auch ich nicht, an der hohen
persönlichen Integrität des Generaldirektor Zwettler Zweifel hat."
In politischer Hinsicht stelle sich für ihn die Frage, ob die
einzelnen Gewerkschaftsmitglieder verstehen werden, dass die Bawag
riskante Finanztransaktionen vornimmt, "die in die Hose gehen
können", meinte Bartenstein.
Verkauf dem Prozess nicht dienlich
Dass der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) seine Bank
verkaufen sollte, will Bartenstein damit aber nicht gesagt haben: Es
wäre "dem Prozess nicht dienlich", wenn er als ÖVP-Politiker eine
solche Aussage machen würde, wiegelte der Minister auf Nachfrage ab.
Außerdem habe der ÖGB ja erst kürzlich Bawag-Anteile zurückgekauft.
Weniger zurückhaltend reagierte BZÖ-Sprecher Uwe Scheuch. Er
fordert den ÖGB auf, weitere Konsequenzen zu ziehen. "Nach dem
erschreckenden Debakel wurde dem Vorstand trotz Bestätigung der
Vorwürfe viel zu lange das Vertrauen geschenkt", glaubt Scheuch. Die
14 Aufsichtsräte, darunter zwölf Gewerkschafter, hätten ihre
Aufsichtspflicht vernachlässigt. Damit habe auch ÖGB-Präsident Fritz
Verzetnitsch Erklärungsbedarf. (APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.