Mit dem Allgemeinen Entschädigungsfonds sollen größere in der NSZeit erlittene Vermögensverluste abgegolten werden. Auszahlungen aus dem mit 210 Millionen Dollar gefüllten Fonds gibt es derzeit allerdings noch keine. Dem Fonds liegen rund 19.300 Anträge vor. Für die Geschädigten oder deren Nachfahren sieht das Gesetz zwei Verfahren vor: das Billigkeitsverfahren, wenn die Verluste schwer nachweisbar oder ideellerer Natur waren (z. B.: entzogene Berufsrechte, unter- oder abgebrochene Ausbildung), und das Forderungsverfahren, wenn es sich um Vermögensentzüge handelt, die nachgewiesen werden können. Gespeist wird der Fonds von Geldern des Bundes, der Stadt Wien, der Banken, Versicherungen, Industrie, Wirtschaftskammer und der ÖIAG, wobei die Einzahlung erst nach Erlangung der Rechtssicherheit vorgesehen ist. (red/DER STANDARD, Printausgabe, 18.11.2005)