Inland
<b>'Wissen: </b>19.300 Anträge
Für die Geschädigten oder deren Nachfahren sieht das Gesetz zwei Verfahren vor: das Billigkeitsverfahren und das Forderungsverfahren
Mit dem Allgemeinen
Entschädigungsfonds
sollen größere in der NSZeit
erlittene Vermögensverluste
abgegolten werden.
Auszahlungen aus
dem mit 210 Millionen
Dollar gefüllten Fonds
gibt es derzeit allerdings
noch keine.
Dem Fonds liegen rund
19.300 Anträge vor. Für
die Geschädigten oder
deren Nachfahren sieht
das Gesetz zwei Verfahren
vor: das Billigkeitsverfahren,
wenn die Verluste
schwer nachweisbar
oder ideellerer Natur
waren (z. B.: entzogene
Berufsrechte, unter- oder
abgebrochene Ausbildung),
und das Forderungsverfahren,
wenn es
sich um Vermögensentzüge
handelt, die nachgewiesen
werden können.
Gespeist wird der
Fonds von Geldern des
Bundes, der Stadt Wien,
der Banken, Versicherungen,
Industrie, Wirtschaftskammer
und der
ÖIAG, wobei die Einzahlung
erst nach Erlangung
der Rechtssicherheit vorgesehen
ist. (red/DER STANDARD, Printausgabe, 18.11.2005)