Langenlois - Der Tatbestand der üblen Nachrede stand für den Richter am Bezirksgericht in Langenlois außer Zweifel: Josef Kreilmeier soll 2100 Euro Strafe bezahlen, sein Verteidiger will berufen, das Urteil ist nicht rechtskräftig.Der Linzer hatte in einer E-Mail dem ÖVP-Bürgermeister der niederösterreichischen Gemeinde, Kurt Renner, Vorhaltungen gemacht. Wie Kreilmeier einem STANDARD-Artikel entnahm, lehnt Langenlois eine Umbenennung der Josef-Rucker-Volksschule ab, obwohl der Namenspatron nachweislich Mitglied der SS gewesen war. Wütend über das Nein zur Umbenennung, schickte der Angeklagte eine Mail an den Bürgermeister, worauf dieser ihn wegen des beleidigenden Inhalts vor Gericht brachte. (ker, DER STANDARD Printausgabe 17.11.2005)