Damit wird EU-weit eine Auflistung von unsicheren Linien nach einheitlichen Kriterien erfolgen. Auf einer Internetseite aufgeführt werden sollen auch Fluggesellschaften, die ihren Sitz nicht in der EU haben. Die Fluglinien, die auf dieser Liste aufscheinen, sollen ein EU-weites Start-und Landeverbot erhalten.
Informationspflicht
Außerdem müssen die Passagiere vor Abflug darüber informiert werden, mit welcher Fluggesellschaft sie tatsächlich unterwegs sein werden. Wenn es eine Fluglinie ist, die auf der schwarzen Liste aufscheint, dann "soll die Fluggesellschaft den Passagieren das Recht einer Entschädigung oder Umbuchung einräumen", heißt es im Gesetzesentwurf. Für Leichtfried ist dies "eine sehr vage Formulierung". Im Vorschlag der EU-Kommission, dem die Verkehrsminister zugestimmt hatten, war eine solche Regelung gar nicht vorgesehen.
Die EU-Kommission soll die Kriterien für die Liste erarbeiten, die Mitgliedstaaten ihre Vorschläge einbringen. Die EU-Liste soll bereits vorhandene Verbotslisten in Großbritannien, Frankreich und Belgien ersetzen. Wenn es notwendig erscheint, können EU-Staaten wegen Sicherheitsbedenken auch Sofort-Verbote für Fluglinien aussprechen.