Wien - Innenministerin Liese Prokop (V) sieht beim Verpflegsgeld für Zivildiener die Träger-Organisationen und nicht das Ministerium als zuständig an. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat heute entschieden, dass das im Schnitt bezahlte Verpflegsgeld von sechs Euro "deutlich" zu wenig seien. Eine konkrete Bewertung des Erkenntnisses wollte Prokop vor dem Ministerrat am Dienstag noch nicht vornehmen, da sie es noch nicht kenne.

Zivis zu teuer?

Die Zuständigkeit der Trägerorganisationen beim Verpflegsgeld sei im Gesetz verankert, sie sehe keinen Grund, warum man das ändern sollte, sagte Prokop. In ihrem Ressort habe man jedenfalls die Budgetmittel nicht, um eine Anhebung des Verpflegsgeldes zu finanzieren. Prokop äußerte außerdem die Befürchtung, dass nun die Einrichtungen ihre Zivildienst-Kontingente reduzieren könnten, weil sie sich die Zivis nicht mehr leisten könnten.

Im "worst case" würde das VfGH-Erkenntnis die Träger rund 116 Millionen Euro kosten, ergab eine erste Schätzung im Innenministerium. Bei dieser Kalkulation geht man davon aus, dass rückwirkend ab dem Jahr 2001 höhere Verpflegsgelder ausbezahlt werden. Die künftigen Mehrkosten für die Träger werden im Innenministerium mit 28 bis 30 Mio. Euro pro Jahr geschätzt.

47 Mio. Euro pro Jahr

Derzeit ist der Budgetposten Zivildienst im Innenministerium mit 47 Mio. Euro pro Jahr dotiert. Nicht eingerechnet sind hier allerdings die Kosten für das Verpflegsgeld.

Keinen Budgetspielraum für das VfGH-Erkenntnis sah vor dem Ministerrat auch Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V). Man habe diesbezüglich "nichts kalkuliert". (APA)