150 heimische Tauschbörsen-User zahlen Schadenersatz an Musikwirtschaft

Redaktion, 28. Mai 2008, 15:20

Ein Jahr der "Aktion scharf" - Verband der österreichischen Musikwirtschaft IFPI zieht positive Bilanz

Von den 275 Verfahren gegen österreichische Benützer von Internet-Musiktauschbörsen, die der Verband der österreichischen Musikwirtschaft IFPI Austria wie angekündigt eingeleitet hat, wurden bisher 150, größtenteils außergerichtlich beigelegt, wobei sich die ertappten Filesharer u. a. zur Zahlung von jeweils bis zu 5.500 Euro Kosten- und Schadenersatz verpflichtet haben. Dieses Resümee über das erste Jahr der "Aktion scharf" zog der IFPI am Dienstag, in einer Aussendung.

Geklärt

Das Vorgehen gegen Downloader sieht die IFPI durch gerichtliche Grundsatzentscheidungen geklärt: So hat etwa in Österreich der Oberste Gerichtshof mit Urteil vom 26.7.2005 klar gestellt, dass Internetprovider bei Gesetzesverstößen zur Auskunft über Name und Adresse der User verpflichtet sind. Weiter habe eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien bestätigt, dass bei der Teilnahme an Filesharing Urheberrecht verletzt wird.

Ergänzend haben Gerichte in mehreren internationalen Verfahren entschieden, dass die Betreiber von Tauschbörsen für Urheberrechtsverletzungen auf ihren Netzen verantwortlich sind und haften (Grokster-Urteil des US Supreme Courts, Kazaa-Urteil in Australien, Kuro-Urteil in Taiwan und Soribada-Urteil in Korea).

Ziele erreicht

Mit dem Vorgehen gegen Filesharer hat die IFPI ihre selbstgestecken Ziele, nämlich "das das Wachstum des legalen Online-Musikmarktes zu fördern und das Bewusstsein für den Schutz des geistigen Eigentums im Internet zu stärken", erreicht, so der Verband in seiner Aussendung.

300.000

Demnach nutzen 300.000 User Downloadshops – eine Verdreifachung innerhalb eines Jahres. Nach mehr als 600.000 im ersten Halbjahr online verkauften Musiktiteln, wird in 2005 erstmals die Grenze von einer Million pro Jahr verkaufter Downloads überschritten werden. Der gesamte digitale Musikmarkt – Internet-Downloads und mobile Markt – sorgt bereits für 3,6 Prozent der Gesamtumsätze. Im ersten Halbjahr 2005 wurden in Österreich 3,5 Millionen Euro für den Kauf digitaler Musik ausgegeben.

Musikwirtschaft wird die "Aktion scharf" im nächsten Jahr fortsetzen

Der Verband der österreichischen Musikwirtschaft wird die "Aktion scharf" im nächsten Jahr fortsetzen. Neben Österreich wird weltweit in weiteren 16 Ländern in Europa, Nord- und Südamerika, Asien und Australien mit rechtlichen Schritten gegen die illegale Verbreitung von Musik im Internet vorgegangen. Schweden, die Schweiz, Argentinien, Hong Kong und Singapur beteiligen sich ab Diensatg an der "Aktion scharf". (red)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 176
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Florian Wirth
01
25.10.2006, 20:24
IFPI - Rechtsorgan?

Hat die IFPI eigentlich irgendwelche rechtliche Vorraussetzungen, dafür hier IT-User zu überwachen, rück zu verfolgen und ähnliches? Praktisch muss mein Datenverkehr überwacht werden, um zum Entschluss zu kommen, dass ich downloade. Was noch immer nicht bedeutet, dass ich damit gegen das UG verstoße. Wie finanziert sich dieser Verein eigentlich? Ich finde diese Selbstjustiz und dieses Sheriffspielen in einem demokratischen Staat als unangebracht. In etwa wie Nachbarn die alle 5 Minuten bei der Polizei anrufen und irgendwen anzeigen. Meine Frage also: Wie kommen sie zu den Daten? Wie beweisen sie dass ich das UG verletze? Ich bezweifle, dass da alles mit rechten Dingen vorgeht und diese Beweise rechtsgültigkeit haben.

The Shrike
00

Das unkommentierte Abdrucken von PR Texten der Musikindustrie ist eines Standard wirklich unwürdig.

nonetheless
00
BRAVO, das ist ja lächerlich. die inserieren ja noch nciht mal im standard und nutzen ihn als hauszeitung der musikindustrie

Walbert Ugogly
01
27.3.2006, 14:18
Das habe ich mir auch gerade gedacht

Vor allem das 150 Verfahren bereits geregelt sind... Schade das der Standard es nicht als wichtig ansieht diese von der IFPI gennante Zahl in auch nur irgendeiner Weise zu verifizieren...

holodoc himself
 
00
23.12.2005, 08:38
Mafiamethoden!

... genauso als würde ein Parksheriff die Luxuslimousine mit dem Vorschlaghammer zertrümmern, weil der Parkschein abgelaufen ist.

Wann müssen wir mit den ersten Hinrichtungen rechnen?

Master Schlowinger
 
01
13.12.2005, 13:45
LIEBE REDAKTION! BITTE MERKT EUCH DAS EIN FÜR ALLE MAL!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

" Weiter habe eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien bestätigt, dass bei der Teilnahme an Filesharing Urheberrecht verletzt wird."

was soll das bitte??? Wenn das HG dies wirklich so festgestell hat, dann verlier ich jegliche verbliebene Hoffnung auf einen Rechtsstaat. ich glaube aber eher, dass hier die Redaktion falsch oder zu kurz formuliert hat.

Nochmal, zum 30.000sten Mal: nur weil Filesharing die MÖGLICHKEIT bietet, urheberrechtl geschütztes Material unautorisiert zu verbreiten, heißt das im Umkehrschluss nicht, dass Filesharing AN SICH das Urheberrecht verletzt!!!!!
ein Vergleich: nur weil ich mit einem Auto (auch absichtlich) Menschen töten kann, ist das Auto und das Fahren desselben noch lange nicht illegal!!!!

adrian Stotterer
00
21.12.2005, 12:46
Im Zusammenhang nicht so falsch

Wenn man den Artikel als Einheit betrachtet ist die Aussage nicht falsch: Die Beteiligung an filesharing zum Zwecke des Austausches von urheberrechtlich geschütztem Material ist illegal. Es ist zwar etwas kurz formuliert, aber der Standard Leser mit dem Blick für Zusammenhänge versteht das. Und wer es zwanghaft nicht verstehen will, versucht halt doch noch irgendwie Kritik unterzubringen.

Master Schlowinger
 
02
22.12.2005, 16:45
EINSPRUCH!

so wie das hier formuliert wird (" Weiter habe eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien bestätigt,...."), sollte meiner meinung nach diese Aussage - als Statement des HG Wien - auch für sich stehen, und nicht erst im Zusammenhang gesehen werden müssen! denn so wird hier der Eindruck vermittelt, das HG Wien habe dies in der wiedergegebenen Form gesagt. und es ist für mich nicht nachvollziehbar, ob das HG Wien das wirklich so gesagt hat, oder ob es redaktionellen Kürzungen zum Opfer gefallen ist.
außerdem wehre ich mich gegen solche Aussagen wie "der sich auskennt weiß eh wie es zu verstehen ist"! ja klar, diejenigen wissen es. aber jene, die es nicht wissen, könnten daraus falsche Schlüsse ziehen! und das sollte vermieden werden!

sylvia29
00
22.11.2005, 10:39
was soll der blödsinn?

dass der ogh sagt, was BEI gesetzesverstößen zu geschehen hat, sagt uns nicht, WANN gesetzesverstöße vorliegen.

und einstweilige verfügungen sind ein sicherungsmittel BIS ZUR klärung der rechtslage, keine entscheidung IN der sache. das hg wien im übrigen nur erste instanz.

die selbe desinformation wie eh und je halt. schwachköpfe...

nonetheless
00
13.12.2005, 01:23
danke

VI SHU
00
18.11.2005, 15:33
ausser bei dem privat-verein "ifpi"

kennt NIEMAND diese 250 "fälle"...

VI SHU
00
18.11.2005, 15:32
sürdkoreanische gerichtsurteile

interessieren WEDER mich NOCH die österr. gerichtsbarkeit auch nur tangentiell...

johann potakowskyj
 
00
18.11.2005, 01:15
die deppen haben sich ...

doch auch noch dazu eine CD von sony gekauft ... und sind aufgeflogen.

tststststseeee

mfg
cool_view

Mit Leid
00
18.11.2005, 00:34
Wo sind sie?

Kein News, keine Vera, keine Existenz.
WO sind diese 150 Personen wirklich? Es ist einfach unglaubwuerdig, dass die nirgends auftauchen.

LL MM
00
16.12.2005, 05:17

Muss ja nicht gleich jeder zur Vera rennen.

Robert Jaritsch
00
9.12.2005, 15:15
Warum nicht?

Es werden ja auch laufend Supermarktdiebe, Schnellfahrer, Alkolenker erwischt und von denen sieht man auch niemanden bei Vera...

Will sich wahrscheinlich auch keiner die Blöße geben, erstens was nicht legales gemacht und zweitens dann auch noch erwischt worden zu sein...



Name d. Red. bekannt
00
16.11.2005, 17:11
Freigeist
00
28.12.2005, 22:19
danke :-)

bei diesen preisen würde kaum noch wer "illegal" runterladen.

ceep kool
00
16.11.2005, 12:14
die strafen sollten noch viel härter werden

auch 10 jährige Kinder nach amerikanischen Vorbild ins Gefängnis.
Deren Eltern, die die Kinder zB aus mangelnden Wissen über die P2P anbieter nicht am Herunterladen gehindert haben, sofort bis ans Existenzminimum pfänden.
IFPI-Abgaben auch auf Bildschirmkarten - schließlich kann man sich auch heruntergeladene Musikvideos ansehen. Gleich generell auf alle elektronischen Geräte die irgendwie auch Töne erzeugen entsprechende Abgaben...
Die private EDV generell so teuer machen, daß sich niemand mehr diesen illegalen Tätigkeiten widmen kann, der nicht wenigstens 10.000 Euros pro Monat netto verdient...

IFPI, RIAA & Co. können den Energieriesen was die Ausbeutung betrifft die Hand geben...


nova
00
31.12.2005, 00:46
klingt im grunde auch nicht blöd

...irgendwann würde dadurch keiner mehr einnahmen erzielen weil es sich keiner leisten kann einzukaufen.....und die ganze industrie bricht schön brav zusammen. toll!

Hons
00
22.11.2005, 09:23

Deine Forderungen würden auch bewirken, daß nun doch auf Festplatten Musikindustrieabgaben zu bezahlen wären. Nicht etwa, weil man darauf Musik speichern kann, vielmehr, weil man damit Musik abspielen kann:

http://www.afrotechmods.com/cheap/hds... eakers.htm

Unbekannter
00
17.11.2005, 09:41
Du hast noch vergessen...

Wenn sie das Internet komplett verbieten würden, dann könnte auch niemand downloaden...

klein adlerauge
 
00
16.11.2005, 11:26

und in china gibts die todesstrafe für bilanzfälschung und steuerbetrug!!!! ziagts eich worm on manager eich krieagns ah nu;-)
mfg

Marxman
00
16.11.2005, 11:54

Toderstrafe, ja, aber nicht wenn du klug bist und mit der stalinistischen Bürokratie packelst. (Wie bei uns eigentlich...)

klein adlerauge
 
00
16.11.2005, 12:22

naj aber wenns bei uns doch mal einen erwischen geht er für eineinhalb jahre ins häfn und kann seine nächsten 30 mit den beiseite geschafften mios verbringen.

der punkt ist das anführen irgendwelcher urteile quer über die welt verteilt ändert auch nicht die rechtslage in ö und die ist: privatkopie, substanzielle beweislage, kein durchsuchungsbefehl für delikte die nicht mit mehr als 6 monaten haft bedroht sind. ergo passiert dem up und downloader gar nichts, die einzig verurteilten sind schwarzhändler, und zwar wegen schwarzhandels nicht wegen "downloadens" oder "RAUBkopierens".
mfg

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