Wien - Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat auf Basis des Vor-Ort-Prüfberichtes zu den Refco/Bennett-Krediten der BAWAG P.S.K. ein behördliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Dies sei nach "eingehender aufsichtsrechtlicher Würdigung" des von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) im Auftrag der FMA erstellten Berichtes erfolgt, teilte die FMA am Freitag mit. "Dem geprüften Kreditinstitut steht nun das gesetzliche Recht zu, eine Stellungnahme abzugeben", so die FMA.

"Keine Gefährdung der Kundengelder"

Die FMA hält abermals ausdrücklich fest, dass keine Gefährdung für Einlagen und Kundengelder der Gewerkschaftsbank besteht. Da die FMA der aufsichtsbehördlichen Amtsverschwiegenheit unterliege, könnten keine weiteren Angaben über das laufende Verfahren gemacht werden, hieß es am Freitagnachmittag.

In der von FMA und OeNB untersuchten Causa geht es um BAWAG-Kredite an das US-Brokerhaus Refco bzw. dessen früheren Chef Phillip Bennett im Ausmaß von insgesamt 425 Mio. Euro.

Knackpunkt Sorgfaltspflichten

Die FMA leitet ein behördliches Ermittlungsverfahren dann ein, wenn sie den Verdacht hat, dass bei einem von ihr überprüften Fall gesetzliche Vorschriften oder daraus abgeleitete Normen nicht eingehalten worden sind. Im Falle der BAWAG/Refco-Kreditvergaben kämen dafür vor allem die in § 39 Bankwesengesetz (BWG) angeführten Sorgfaltspflichten in Frage.

Die Sanktionsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörde reichen von der Wiederherstellung eines gesetzeskonformen Zustandes bis zur Enthebung eines verantwortlichen Geschäftsleiters. Sollte die FMA strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt haben, müsste sie eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft richten.

Adressat des heute per Bescheid der FMA eingeleiteten behördlichen Ermittlungsverfahrens ist die Gewerkschaftsbank BAWAG P.S.K. Im Bescheid werden auch jenen Punkte erwähnt, bei denen die Vor-Ort-Prüfer der OeNB bzw. die FMA den Verdacht hat, dass sie Gesetze bzw. Normen verletzt haben. Um welche es sich dabei handelt, wollten heute weder FMA noch die betroffene Gewerkschaftsbank sagen. Im Bescheid ist auch festgelegt, wie lange der Bank Zeit für ihre Stellungnahme hat.

Bank will Causa rasch abschließen

Bei der Gewerkschaftsbank wollte man sich am Freitagnachmittag inhaltlich nicht näher zu den neuen Entwicklungen äußern. Man werde der FMA gegenüber zügig Stellung nehmen und sei zuversichtlich, dass die Angelegenheit nun rasch abgeschlossen werde, meinte BAWAG-Pressesprecher Thomas Heimhofer.

Die Zusammenarbeit mit der Behörde sei aus Sicht der Bank sehr korrekt und positiv gewesen. Das Ermittlungsverfahren der FMA auf Basis des Vor-Ort-Prüfberichts der OeNB werde in bestimmten Empfehlungen der FMA münden, mehr könne man dazu derzeit nicht sagen. Auch zum Zeithorizont, bis zu dem die BAWAG der FMA bestimmte weitere Auskünfte geben müsse, hielt sich der Sprecher bedeckt. Nur so viel: "Es ist in unserem Interesse, die Angelegenheit sehr rasch abschließen zu können." (APA)