Nach den Plagiatsvorwürfen 2005 gibt es für den CCA-Wettbewerb 2006 eine "Doppelgänger"-Regelung. Laut Creativ Club Austria sind dies "Arbeiten von mangelnder Originalität. Sie weisen ein hohes Maß an Übereinstimmung mit einer bestehenden Originalarbeit aus. Sie bedienen sich nicht bloß derselben Idee, sondern auch derselben Umsetzung."

Weiter heißt es: "kommt die Jury einstimmig zur Auffassung, dass die Arbeit ein 'Doppelgänger' ist, wird die Arbeit aus dem Bewerb genommen". Für nachträgliche Kupfervorwürfe gibt es eine Einspruchsfrist von fünf Werktagen nach Jurysitzung, dann entscheidet darüber der Vorstand. "Bei Aberkennung von Auszeichnungen rücken die nachfolgenden Preisträger nicht nach", stellt der CCA klar.

Erstmals gibt es die "Venus International" für internationale Arbeiten mit österreichischer Beteiligung. Und noch eine Neuerung: die Kategorie Werbetext für Arbeiten aus dem Bereich der klassischen Werbung (Ausnahme: Fernseh- und Kinowerbung). (red)