Nach Einschätzung der französischen Polizei haben im Wesentlichen die Verkündung des Notstands und die zahlreichen Festnahmen die Gewalt in den Vorstädten eingedämmt. "Dies hat den Randalierern zu denken gegeben", sagte der Chef der nationalen Polizei, Michel Gaudin, am Donnerstag in Paris. Auch das Engagement der Bürger, die in ihren Vierteln nächtliche Wachen eingerichtet und vielfach zur Ordnung aufgerufen hätten, habe zur Beruhigung beigetragen.
Toulouse: Brennendes Fahrzeug in Eingang einer Schule
In Toulouse wurde ein brennendes Fahrzeug in den Eingang einer Grundschule gerammt. Auch in der Jura-Stadt Belfort brannte eine Schule. In Lyon griffen Jugendliche Einrichtungen der Stromversorgung an, wodurch in Teilen der zweitgrößten Stadt Frankreichs die Elektrizität zusammenbrach. Zwischenfälle wurden auch aus Straßburg und Lille gemeldet. Aus Belgien wurden ebenfalls mehrere Brände gemeldet. In Brüssel wurden drei Personen festgenommen.
Keine Ausgangssperren im Großraum Paris
Die Behörden machten zunächst kaum Gebrauch von den am Mittwoch verhängten Notstandsmaßnahmen. Im Großraum Paris verzichteten die Verantwortlichen auf die Möglichkeit eines Ausgehverbots. In Nizza, Cannes, Antibes und 18 weiteren Orten des Departements Alpes-Maritimes wurde es jedoch allen Minderjährigen untersagt, sich von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr auf der Straße aufzuhalten. Mehrere Bars in Nizza wurden angewiesen, in dieser Zeit zu schließen. Eine Ausgangssperre, die auch Erwachsene betrifft, gab es zunächst nur in dem von schweren Unruhen erschütterten Viertel La Madeleine im normannischen Evreux.
Jüngster Verdächtiger 14 Jahre alt
Im Zusammenhang mit den Krawallen nahm die Polizei bisher fünf Menschen fest, die per Blogs (Internet-Tagebüchern) im Internet zur Gewalt aufgerufen haben sollen. Der jüngste Verdächtige war 14 Jahre alt und soll demnächst mit seinen Eltern vor einen Jugendrichter geladen werden. Gegen zwei Beteiligte wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die nach dem französischen Strafrecht formulierten Beschuldigungen lauten auf "öffentlichen Aufruf zur bewaffneten Zusammenrottung" sowie "Aufruf zu Verbrechen oder Vergehen über die Presse".
Verbot von Kraftstoff in Kanistern