"Sollen die ÖBB streiken, um die Änderung des Eisenbahner-Dienstrechts zu verhindern?", wurde gefragt - nein sagen 51 Prozent in einer SMS-Umfrage
Redaktion
,
Wien - Herr und Frau Österreicher stehen einem von der
Gewerkschaft angedrohten Streik bei den ÖBB anscheinend mehrheitlich
ablehnend gegenüber. Das ist zumindest das Ergebnis einer per SMS
durchgeführten repräsentativen Umfrage von "sms-research.at". Demnach
antworteten 51,1 Prozent der Befragten mit "nein" auf die Frage
"Sollen die ÖBB streiken, um die Änderung des
Eisenbahner-Dienstrechts zu verhindern?". Ein knappes Viertel (24,1
Prozent) befürwortet einen ÖBB-Streik.
Für 13,9 Prozent der Befragten wäre ein Streik "unter Umständen"
vorstellbar, die restlichen knapp 11 Prozent haben dazu keine
Meinung. Die Umfrage wurde am gestrigen Dienstag per SMS unter 1.000
Personen zwischen 15 und 69 Jahren durchgeführt.
Männer haben in dieser Frage offenbar die prägnanteren Meinungen
als Frauen: Sie sprachen sich deutlicher sowohl für eine Ablehnung
des Streiks (52 Prozent) aus wie auch für einen Streik (28,8
Prozent), die Frauen stimmten zu 50,1 Prozent contra und zu 19,4
Prozent pro Streik.
Im Gegensatz zu anderen Altersgruppen halten sich bei den
Jugendlichen (15-19 Jahre) das Für (34,4 Prozent) und Wider (39,1
Prozent) ziemlich die Waage. Die höchste Absage an einen Streik kommt
von den 60 bis 69-Jährigen (66,3 Prozent), gefolgt von der
Altergruppe 30 bis 39 Jahre (56,8 Prozent).
Regional findet ein möglicher Streik in Tirol die größte
Zustimmung (29,4 Prozent), die größte Ablehnung erteilen Kärnten,
Oberösterreich und die Steiermark (zwischen 52 und 54 Prozent).(APA)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.