Datenschutzrat fordert Novelle des Gesetzes innerhalb eines Jahres
Wien - Für eine umfassende Regelung der privaten
Videoüberwachung hat sich der Datenschutzrat ausgesprochen. Notwendig
dafür wäre eine Novelle des Datenschutzgesetzes, das der Rat
innerhalb eines Jahres beschlossen sehen will. Das teilten der
Vorsitzende des Datenschutzrates, Harald Wögerbauer, und sein
Stellvertreter Johann Maier am Dienstag mit.
"Interessensabwägung"
Der Datenschutzrat ist der Ansicht, dass die private
Videoüberwachung nicht im Sicherheitspolizeigesetz geregelt werden
sollte. Maier: "Es geht vor allem darum, wann videoüberwacht werden
darf, wann ein Rechtsanspruch für Dritte zur Herausgabe des Materials
besteht." Geregelt werden müsse auch im Datenschutzgesetz, unter
welchen Voraussetzungen Private den öffentlichen Raum überwachen
dürfen, wobei es in jedem Fall zu einer Interessenabwägung kommen
müsse.
Wögerbauer wies darauf hin, dass dieser Beschluss nicht bedeute,
dass Videoüberwachung durch die Polizei nicht erlaubt oder
rechtswidrig sei. Sie sei derzeit genehmigt auf Grund der
"schwammigen Bestimmungen im Datenschutzgesetz". (APA)