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442 Studierende der Med-Uni Graz haben den ersten Abschnitt erfolgreich abgeschlossen - etwa 130 davon dürfen trotzdem keine Lehrveranstaltungen des zweiten Abschnitts belegen. Durch die zahlenmäßigen Begrenzungen der Kurse verlieren die Studierenden zumindest ein Studienjahr. Die Betroffenen machen jetzt gemeinsam mit der Grazer Hochschülerschaft mobil gegen diese Zugangsbeschränkungen. Sie fordern von der Universität mittels einer zivilrechtlichen Klage Schadenersatz wegen der "verlorenen Lebenszeit" und des damit verbundenen Verdienstentgangs.

Normiert im Uni-Gesetz

Rechtlich wird die Klage von einem Gutachten des Linzer Juristen Manfred Novak untermauert. Der Experte für Universitätsrecht legt dar, dass "durch Rückstellungen bewirkte Studienverzögerungen auch zu Haftungsansprüchen gegenüber der Universität" führen können. Nach seiner Ansicht müssen von der Uni zumindest Parallellehrveranstaltungen mit genügend Plätzen angeboten werden. Grundlage für die Klage, so Novak, sei das "Recht der Studierenden, dass ihnen bei beschränkten Plätzen keine Verlängerung der Studienzeit erwächst", normiert in §54 Universitätsgesetz 2002.

Gehrer ist zuständig

Unterstützt wird die ÖH in Graz von der Bundesvertretung der Studierenden, die optimistisch bezüglich des Verfahrens ist: "Wir prüfen gerade, ob die ÖH Med-Uni Graz Musterprozesse führen soll oder ob wir gemeinsam mit anderen Universitätsvertretungen weitere Sammelklagen einreichen. Wir glauben, dass diese Klage ein Präzedenzfall werden könnte", so Barbara Blaha aus dem ÖH-Vorsitzteam. "Auch wenn es die zuständige Dienstaufsichtsbehörde – Ministerin Gehrer – nicht wahrhaben will: Sie hat in ihr Universitätsgesetz 2002 geschrieben, dass die Unis genug Studienplätze zur Verfügung stellen müssen." Das, so Blaha, sei Kern der Klage.

Chancen "gegen Null"

Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sieht die Einbringung einer Schadenersatzklage "im Bereich des Denkbaren". Allerdings, so Funk, würde die Chance, vor Gericht damit Erfolg zu haben, "gegen Null tendieren". Grund dafür sei unter anderem die mangelnde Schuld der Universität an der Studienverzögerung. Ob sich Studierende an den anderen österreichischen Medizin-Unis der Klage anschließen, ist noch unklar. An der ÖH der Med-Uni Wien signalisiert man prinzipiell Zustimmung, in Innsbruck erklärt man, auch schon ähnliche rechtliche Schritte in Betracht gezogen zu haben.

Von Seiten der Rektorates der Uni Graz betont man, dass die Zahl der Studienplätze in Absprache mit der ÖH-Führung auf die jetzige Zahl erhöht worden und "räumliche und personelle Kapazitäten bis zum Äußersten ausgereizt" worden seien.