Der Angeklagte ist wegen Sexualdelikten bereits vorbestraft. Im Vorverfahren hatte er sich teilweise schuldig bekannt. Er sei zur Tatzeit stark betrunken gewesen, so lautete seine Rechtfertigung. Da die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift von einer Vergewaltigung mit schweren Folgen ausgeht, betrage der Strafrahmen fünf bis fünfzehn Jahre Haft, erläuterte Rathgeb. Die nächste Verhandlung werde im kommenden Jahr stattfinden.
Das siebenjährige Kind war am Tag vor den Semesterferien mit dem Zeugnis in der Schultasche auf dem Weg nach Hause. Der 34-jährige Angeklagte folgte dem Kind, zerrte es in ein Waldstück und missbrauchte es dort. Wenn es nicht zu schreien aufhöre, werde er es töten, soll er laut Anklage zu dem Mädchen gesagt haben.
Mädchen schwer verletzt
Nach der Tat flüchtete er mit einem O-Bus stadteinwärts. Der Vater des Kindes alarmierte wenig später die Polizei. Dass der mutmaßliche Täter so schnell gefasst werden konnte, verdankten die Kriminalisten dem tapferen Mädchen, das trotz des schrecklichen Erlebnisses noch eine genaue Personenbeschreibung abgab, ehe es mit schweren Verletzungen ins Spital gebracht wurde.
Zur Tatzeit litt der Angeklagte laut Gutachten an einer Persönlichkeitsstörung, er war aber zurechnungsfähig.