Köln - Vor dem Landgericht Köln beginnt am Mittwoch der Prozess des kenianischen Mittelstreckenläufers Bernard Lagat gegen den Leichtathletik-Weltverband (IAAF). Der Olympia-Zweite über 1.500 Meter will 500.000 Euro Schadensersatz, weil er fälschlicherweise unter Blutdoping-Verdacht geraten war. Zunächst muss das Gericht prüfen, ob es überhaupt für den Fall zuständig ist.

"Wir haben gute Argumente, dass es so ist. Ich bin zuversichtlich, dass wir diese Hürde überspringen können", meinte Lagats Anwalt Michael Lehner. Lagat war bei einer Doping-Trainingskontrolle am 8. August 2003 in Tübingen auf das Blutdopingmittel Erythropoetin (EPO) getestet worden. Die im Kölner Institut für Biochemie untersuchte A-Probe erwies sich als positiv, das am 29. September 2003 festgestellte Ergebnis der B-Analyse fiel hingegen negativ aus. Daraufhin hob die IAAF das Startverbot zwar auf, Lagat pocht nun aber auf den Einnahmeausfall durch entgangene Starts - darunter bei den Weltmeisterschaften in Paris

Der Prozess könnte zu einem Präzedenzfall werden und die Rechtmäßigkeit des derzeitigen Nachweisverfahrens für EPO ins Wanken bringen. So halten Experten das angewandte und in Frankreich entwickelte Lasne-Verfahren für fehlerhaft. Nahrung erhielt diese These dadurch, dass auch bei dem italienischen Radprofi Fabrizio Guidi nach einer Doping-Kontrolle am 31. Juli in Hamburg der A-Test auf EPO positiv, die Gegenprobe jedoch negativ war.

Sollte sich das Kölner Landgericht für zuständig erklären, wird es zur Beweisaufnahme kommen. Ist das nicht der Fall muss Lagat, der nicht zur ersten Verhandlung kommen wird, einen neuen Gerichtsstandort suchen. Die IAAF hat ihren Sitz in Monte Carlo. Denkbar wäre auch der Gang vor den Internationalen Sportsgerichtshof (CAS) in Lausanne. "Dazu müssen wir aber noch einige formale Hürden nehmen", erklärte Lehner.