Wien - Die Expertengruppe zur geplanten Schwerarbeiterregelung tagt nun doch weiter. Das eigentlich für heute geplante Abschlussgespräch brachte kein Ergebnis, nun wird am 14. November weitergeredet. Zu beraten gilt es dabei unter anderem, wie Schwerarbeit künftig festgeschrieben werden kann. Die Arbeitnehmer fordern hier eine Meldepflicht für Dienstgeber wie bei der Nacht-Schicht-Schwerarbeiterregelung.

Referiert wurde in der heutigen Sitzung nochmals über den Feldversuch der Pensionsversicherungsanstalt. Dabei sei zwar darauf hingewiesen worden, dass vor allem die Nachvollziehbarkeit vergangener Schwerarbeitsjahre sehr schwierig sei. Als unmöglich dargestellt wurde das Projekt freilich nicht, heißt es aus Expertenkreisen.

Ergebnis des zweiten Feldversuchs

Neben der Nachvollziehbarkeits-Problematik gibt es noch die Befürchtung, dass in der PVA schon in den nächsten Jahren ein Ansturm von Menschen drohen könnte, die sich über ihre Schwerarbeitertauglichkeit kundig machen wollten. Eigentlich erwartet man ja in den ersten Jahren nur maximal 500 Anwärter, da bis 2010 noch die günstigere Hacklerregelung in Kraft ist.

Offengelegt wurde in der heutigen Besprechung das Ergebnis des zweiten Feldversuchs unter 85 persönlich ausgewählten Interviewten. Auch hier sollen sich die gleichen Probleme ergeben haben wie bei der puren Bewertung der Unterlagen. Vor allem bei länger zurückliegenden Jobs - umso mehr bei Firmen, die nicht mehr aktiv sind - sei es schwierig, den Nachweis für die Schwerarbeit zu finden.

Berufsliste noch nicht präsentiert

Noch nicht präsentiert wurde die endgültige Form der Berufsliste, die der PVA bei der Zuerkennung von Schwerarbeit zu Diensten sein soll. Bei den 89 Jobs - vom Forstarbeiter bis zum Blumenbinder - wird von einem Berufskundler festgelegt, ob die jeweilige Tätigkeit von ihrem Kalorienverbrauch her (Männer 2.000, Frauen 1.400) zu einem bestimmten Zeitpunkt als Schwerarbeit anzusehen ist. Hier soll es noch Probleme in der Definition geben, wie lange man die Beschäftigung pro Tag ausgeübt haben muss.

Ziemlich unbestritten sind die weiteren Zugangsmöglichkeiten zur Schwerarbeiterpension. Arbeiten unter extremen Temperaturen oder takt-gebundende Tätigkeiten (Fließband-Akkord) gehören ebenso dazu wie psychisch besonders belastende oder gefährliche Jobs. Zuletzt hinzu kam, dass Personen ab Pflegestufe 3 automatisch in die Schwerarbeiterregelung fallen sollen. (APA)