Lissabon - Das Verfassungsgericht in Portugal hat ein Referendum über eine Lockerung der restriktiven Abtreibungsgesetze abgelehnt. Die RichterInnen entschieden nach Presseberichten vom Samstag in Lissabon mit einer Stimme Mehrheit, dass die vom Parlament beschlossene Volksabstimmung aus terminlichen Gründen mit der Verfassung nicht vereinbar sei.

Staatspräsident Sampaio hatte im Mai einen Antrag des Parlaments zur Abhaltung eines Referendums abgelehnt. Der Sozialist begründete dies damals damit, dass eine solche Abstimmung im Sommer keinen Sinn mache, weil dann wegen der Ferien eine niedrige Beteiligung zu erwarten sei. Das Parlament erneuerte daraufhin Ende September mit den Stimmen der SozialistInnen und des Blocks der Linken seinen Antrag auf Abhaltung einer Volksabstimmung.

Nach Ansicht des Verfassungsgerichts ist dieser zweite Antrag ungültig, weil er innerhalb derselben Legislaturperiode wie das erste Gesuch gestellt worden sei. Ministerpräsident Socrates kündigte daraufhin an, das Referendum solle nun zum frühest möglichen Zeitpunkt abgehalten werden. Der Sozialist lehnte es jedoch ab, die Gesetze über Schwangerschaftsabbruch durch einen Parlamentsbeschluss und ohne eine Volksabstimmung zu lockern. Portugal hat neben Irland die strengste Abtreibungsregelung in Europa. (APA,dpa)