Wien - In der Diskussion um die neuen SchwerarbeiterInnenregelung bleibt Sozialministerin Haubner bei ihrem Vorschlag, zur Beurteilung von Schwerarbeit auch den Kalorienverbrauch hinzuzuziehen. Konkret - und das ist die jüngste Neuerung in den Haubner-Plänen - wird der Pensionsversicherungsanstalt bei der Bewertung, ob SchwerarbeiterIn oder nicht, eine Liste mit 89 Berufen - von MaurerIn über KöchIn bis zur NaturblumenbinderIn - zur Verfügung stehen. Hier wird auch mittels einer Zeitleiste festgelegt, ob die Tätigkeit als Schwerarbeit zu qualifizieren ist.

Primäre Voraussetzung ist für Männer ist ein Kalorienverbrauch von 2.000 (Arbeits- )Kalorien und für Frauen 1.400. Es kann beispielsweise auch sein, dass eine gewisse Arbeit in den 60er-Jahren unter die Kategorie "Schwerarbeit" fiel, in den 90ern durch modernere Produktionsmittel aber nicht mehr.

Weitere Kriterien

Die körperliche Schwerarbeit ist aber nicht das einzige Kriterium, über das es ArbeitnehmerInnen in die Schwerarbeiterregelung schaffen können. Takt- gebundene Arbeit (also Akkord-Fließbandarbeit) könnte unter genau definierten Umständen ebenso gelten wie Pflegetätigkeiten, Arbeit unter besonderer Sicherheitsgefährdung (Polizei, Berufsfeuerwehr) oder beeinträchtigt durch extreme Hitze oder Kälte. Ebenfalls als Voraussetzung sollen Schicht- und Wechseldienst, sofern dieser auch in der Nacht ausgeübt wird, sowie chemische und physikalische Einflüsse, nicht aber Lärm gelten.

Kritik

Für schlichtweg "nicht praktizierbar" hält der Verfassungsrechtler Heinz Mayer die von Haubner geplante Schwerarbeiterregelung. Es gebe außerdem erhebliche Probleme hinsichtlich des Gleichheitsgrundsatzes, der in der Verfassung verankert sei. Die Idee, Menschen, die im Beruf mehr Lebenskraft verbrauchen als andere, einen früheren Pensionsantritt zu ermöglichen, sei prinzipiell ja "sehr gut". Aber es sei eigentlich unmöglich, diese Idee so in ein Gesetz zu gießen, "dass das nicht sofort höchste Gleichheitsprobleme aufwirft". Alle, die mehr Lebenskraft verwenden, zu erfassen, "aber wirklich nur die", hält Mayer für unmöglich. Also müsste man ein "sehr grobes Raster" anlegen. "Und das ist die Frage, was der Verfassungsgerichtshof dazu sagt", so Mayer.

Tomandl: Klar verfassungswidrig

"Klar verfassungswidrig" ist die geplante Schwerarbeiterregelung auch nach Meinung des Pensionsexperten Theodor Tomandl. Sie würde zu einer "völligen Ungleichbehandlung" der Antragsteller führen. "Mindestens 90 Prozent" kämen nicht in den Genuss des früheren Pensionsantritts, weil sie die Schwerarbeit nicht nachweisen könnten. Denn nur wenigen gelinge der Nachweis, betonte Tomandl am Donnerstag im ORF-"Mittagsjournal".

Im Nachhinein konkret festzustellen, ob jemand Schwerarbeit geleistet hat oder nicht, gelinge nur in einer "ganz kleinen Anzahl der Fälle", habe auch der Feldversuch der Pensionsversicherungsanstalt mit rund 1.000 Fällen ergeben, erklärte Tomandl. (APA/red)