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Foto: APA/ROLAND SCHLAGER
Das war wohl nix: Asterix-Vater Albert Uderzo und sein Verlag Albert Rene sind beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Versuch gescheitert, die Mobiltelefon-Marke "Mobilix" verbieten zu lassen. Die Comic-Verleger hätten "kein "Recht zur ausschließlichen Benutzung der Endsilbe -ix'", entschied das Europagericht erster Instanz in einem am Donnerstag in Luxemburg gefällten Urteil und wies ihre Klage ab. Auch zwischen "Mobilix" und Asterix' dickstem Freund Obelix bestehe "keine Verwechslungsgefahr". Andere Markennamen mit derselben Wortendung können damit ebenfalls urheberrechtlich geschützt werden. Gegen die Entscheidung ist Revision beim EuGH möglich. (Az.: T-336/03)

Markenzeichen in Gefahr

Der inzwischen zum Telefonkonzern TeliaSonera zählende dänische Mobilfunkanbieter Orange A/S, damals noch eine France-Telecom-Tochter, hatte die europäische Marke "Mobilix" 1997 beim zuständigen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt registrieren lassen. Albert Rene legte Widerspruch ein; der Verlag sah vor allem das Markenzeichen "Obelix' und dessen "-ix" als charakteristisches Merkmal der gesamten Markenfamilie "Asterix" in Gefahr. Weder "Mobilix" noch "Obelix" hätten in irgendeiner der EU-Amtssprachen eine bestimmte Bedeutung, hielten die Richter nüchtern fest. Die "begrifflichen Unterschiede zwischen den Zeichen" seien zudem geeignet, "die zwischen ihnen gegebene klangliche und etwaige bildliche Ähnlichkeit zu neutralisieren".(APA/AFP)