derStandard.at : Wie sinnvoll ist es, Schwerarbeit anhand des Kalorienverbrauchs zu kategorisieren?

Christoph Klein: Der Versuch, den konkreten Kalorienverbrauch von Antragstellern auf eine Schwerarbeiterpension zu beurteilen, wäre natürlich absurd. Es ist aber möglich, bestimmte Tätigkeiten aufzulisten, in denen typischerweise so schwere körperliche Arbeit verrichtet wird, dass dabei sehr hohe Kalorienmengen verbrannt werden. Eine solche Liste von körperlich anstrengenden Tätigkeiten kann aber die Schwerarbeiterregelung insgesamt nicht retten.

Die gesamte gesetzliche Grundlage der Schwerarbeiterregelung in den Pensionsreformen 2003 und 2004 ist verkorkst. Mehr als zwei Drittel der Schwerarbeiter gehen in die Invaliditätspension mit vollen Abschlägen, ihnen bringt die Schwerarbeiterregelung überhaupt nichts. Frauen sind von der Schwerarbeiterregelung bis 2024 de facto ausgeschlossen. Und der Nachweis, Schwerarbeit geleistet zu haben, ist vor allem für die Vergangenheit wenn überhaupt, dann nur mit größtem Verwaltungsaufwand zu erbringen.

derStandard.at: Akkord-Fließbandarbeit und Schichtdienst sollen ebenfalls zur Schwerarbeit zählen, Lärmbelastung wird jedoch nicht berücksichtigt. Wie sinnvoll sind solche Kategorisierungen?

Klein: Alle Kategorisierungen sind stets Versuche, Schwerarbeit konkret zu definieren, um dann eine bestimmte gesetzliche Schwerarbeiterregelung anwenden zu können. Daher noch einmal: Ist die gesetzliche Grundlage schlecht, hilft die beste Definition nichts. Davon abgesehen, fehlt belastender Lärm - wie auch andere physikalische und chemische Belastungen - aus Sicht von AK und ÖGB tatsächlich als ein mögliches Zugangskriterium zur Schwerarbeit.

derStandard.at: Wie ist das Problem der Nachtarbeit zu beurteilen?

Klein: Hier ist die von der Sozialministerin bislang vorgeschlagene Definition zu eng. Vor allem ist es nicht akzeptabel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, in deren Nachtdienste Arbeitsbereitschaft fällt, auszuschließen. Das hieße zum Beispiel: Eine Krankenschwester arbeitet acht Stunden in einem zwölfstündigen Nachtdienst hart, vier Stunden kann sie sich für den nächsten Einsatz ausruhen - ein solcher Dienst würde nach dem jetzigen Vorschlag nicht als Schwerarbeit anerkannt.

derStandard.at: Wer wird die Kategorisierungen vornehmen? Waren die Sozialpartner in die Erstellung der Liste der 89 Berufe eingebunden?

Klein: Die verschiedenen Kategorien zur Bildung einer Definition von Schwerarbeit werden vom Sozialministerium unter Einbeziehung von Sozialpartnerexperten erarbeitet. Für AK und ÖGB sind die jetzt vorliegenden Kategorien - wie schon oben an zwei Beispielen dargestellt - absolut lückenhaft. Bei der Erstellung der Berufsliste, die die eine Schwerarbeitskategorie, nämlich den hohen Kalorienverbrauch, konkretisieren soll, waren die Sozialpartner nicht eingebunden.

derStandard.at: Problem rückwirkende Kategorisierung – wie realistisch ist es, jetzt die Arbeit von vor 30 Jahren korrekt beurteilen zu können? Werden die Veränderungen der Arbeitswelt dabei ausreichend berücksichtigt?

Klein: Es darf jedenfalls nicht so sein, dass Schwerarbeitern die begünstigte Pensionsregelung verweigert wird, weil sie nicht nachweisen können, welche konkreten Tätigkeiten sie zum Beispiel in den Sechzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts bei einer längst geschlossenen Baufirma ausgeübt haben. Hier sind Beweislasterleichterungen vorzusehen, dennoch wird der Vollzug der Regelung äußerst aufwendig werden.

derStandard.at: Die ursprüngliche politische Intention war es, maximal fünf Prozent der ArbeitnehmerInnen in den Genuss der Schwerarbeiterregelung kommen zu lassen. Wie viele Personen werden nach Ihren Informationen davon betroffen sein?

Klein: Auf Grund der verunglückten gesetzlichen Regelung ist auf viele Jahre hinaus - vor allem auch wegen des de facto Ausschlusses der Frauen - mit nur ca 2000 Personen zu rechnen, denen pro Jahr die Schwerarbeiterregelung zu Gute kommt.

derStandard.at: Welche Bedenken sind aus ArbeitnehmerInnensicht vorhanden? Was wird die Arbeiterkammer fordern?

Klein: WIe schon gesagt: Die gesetzliche Schwerarbeitsregelung, die die Bundesregierung geschaffen hat, ist daneben - da hilft auch ein endloses Herumbasteln an der Definition nichts. Die meisten Schwerarbeiter gehen durch Jahrzehnte lange harte Arbeit krank gemacht in Invaliditätspension - ohne jede Begünstigung durch die Schwerarbeitsregelung. Frauen sind von der Schwerarbeitsregelung für Jahrzehnte ausgeschlossen, weil auch für sie dabei das Pensionsalter 60 gelten soll. Das ist aber bis 2024 ohnehin ihr Regelpensionsalter, zu dem sie ohne Abschläge in Pension gehen können.

Die AK forderte gemeinsam mit dem ÖGB im Zuge der Gespräche rund um die Pensionsreformen 2003 und 2004, dass in bereits erworbene Pensionsanwartschaften nicht rückwirkend verschlechternd eingegriffen werden soll. Wäre die Bundesregierung dem gefolgt, hätte eine Schwerarbeitsregelung nur für zukünftige - und damit auch leicht beweisbare - Schwerarbeitsjahre getroffen werden können.

Auf Basis der jetzigen Gesetzeslage kann nur verlangt werden: eine möglichst umfassende Definition von Schwerarbeit und eine Beweisregelung, die die Menschen, die vor Jahrzehnten Schwerarbeit geleistet haben, nicht an der Unmöglichkeit scheitern lässt, das im strengen juristischen Sinne auch nachzuweisen.