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Der "Feta" muss EU-weit geschützt werden, entschied der EuGH.

Foto: Reuters/Karahalis
Brüssel - Nach fast zwei Jahrzehnten hat sich Griechenland im "Feta"-Streit endgültig gegen Deutschland und Dänemark durchgesetzt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag, dass der Name einen traditionellen griechischen Schafskäse bezeichnet und EU-weit geschützt werden muss.

"Geschützte Ursprungsbezeichnung"

In seiner Begründung folgte das Gericht EU-Generalanwalt Ruiz Jarabo. Dieser war im Mai zu dem Schluss gekommen, die Bezeichnung "Feta" erfülle das Kriterium für eine geschützte Ursprungsbezeichnung.

Der Käse werde in einer geographisch definierten Region nach ganz bestimmten Vorgaben hergestellt, begründete der EuGH. Deutschland und Dänemark hatten dies in Zweifel gezogen und wollten Schafskäse ebenfalls als "Feta" verkaufen. Ihre Klagen in Luxemburg wurden auch von Frankreich und Großbritannien unterstützt.

"Erzeugung... auf Griechenland konzentriert"

"Wenn auch die Feta-Erzeugung in anderen Mitgliedstaaten als Griechenland relativ bedeutend und ihre Dauer substanziell ist (seit 1931 in Frankreich, seit den dreißiger Jahren in Dänemark und seit 1972 in Deutschland), ist die Erzeugung von Feta doch auf Griechenland konzentriert geblieben, wo 85 Prozent des Feta-Verbrauchs in der Gemeinschaft pro Person und Jahr erfolgen. In den anderen Mitgliedstaaten wird Feta regelmäßig mit Etiketten vermarktet, die auf die griechischen kulturellen Traditionen und auf die griechische Zivilisation hinweisen. Daher nehmen die Verbraucher in diesen Mitgliedstaaten Feta als einen Käse wahr, der mit Griechenland in Verbindung steht, selbst wenn er tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat erzeugt worden ist", heißt es im Urteil des EuGH (siehe Linktipp). In Bezug auf Dänemark stellte der Gerichtshof schließlich fest, dass die einschlägige dänische Regelung nicht von "Feta", sondern von "dänischem Feta" spricht, "was nahelegt, dass die Bezeichnung 'Feta' ohne weitere Qualifizierung in Dänemark ihren Bezug auf Griechenland behalten hat".

Kommissions-Entscheid aus 2002 bestätigt

Der EuGH bestätigte mit seinem Urteil eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2002. Diese hatte erklärt, das Zusammenspiel von natürlichen, geographischen und menschlichen Faktoren verleihe dem Käse erst seinen spezifischen Charakter. Der Streit über den Schutz des Namens Feta reicht zurück bis in die 80er Jahre. (APA/AP/red)