Wien - Die SPÖ will das Gesetz zur Schaffung von Pädagogischen Hochschulen (PH) im Bundesrat beeinspruchen und im Fall eines neuerlichen Beschlusses im Nationalrat vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bringen. Grund ist die darin vorgesehene "selbstständige und eigenverantwortliche" Besorgung ihrer Aufgaben, die einer Verfassungsbestimmung bedürfe, so SPÖ-Bildungssprecher Erwin Niederwieser bei einer Pressekonferenz am Dienstag. Das Bildungsministerium weist unterdessen die in den vergangenen Tagen geäußerte Kritik am Gesetzesentwurf zurück.

Niederwieser legte dazu einen Referentenentwurf aus dem Bildungsministerium vor, in dem noch Verfassungsbestimmungen vorgesehen waren. Im späteren Begutachtungsentwurf sind diese dann verschwunden - eine Verfassungsbestimmung würde der Zustimmung der SPÖ bedürfen. "Die Regierung fährt sehenden Auges wieder an die Wand des VfGH", so Niederwieser, der ein Zurückziehen und Überarbeiten des Entwurfs fordert.

Die Wortschöpfung "selbstständig und eigenverantwortlich" ist für Niederwieser eine ganz neue Begriffsschöpfung, die das Erfordernis einer Verfassungsbestimmung verschleiern soll. Deshalb habe man auch die übliche Wortfolge "selbstständig und weisungsfrei" nicht verwendet.

Schlechte Note für Gesetzesentwurf

Generell erteilt der SPÖ-Bildungssprecher dem Gesetz eine schlechte Note. Positiv sei zwar die Zusammenführung der mehr als 50 verschiedenen Einrichtungen der Lehreraus- und -weiterbildung. Das Ziel einer Modernisierung sei aber verfehlt worden. Die Rechtskonstruktion der PH würden nicht einer Hochschule entsprechen. So fehlten unter anderem die wissenschaftliche Qualifikation des Personals und die Verankerung der forschungsgeleiteten Lehre sowie der Nachweis der Befähigung dafür (z.B. Habilitation). Von der Konstruktion her seien die PH berufsbildende höhere Schulen, die auf der Matura aufsetzen, wie dies etwa Kollegs tun.

Bildungsministerium verteidigt Entwurf

Im Bildungsministerium ist man dagegen laut einer Aussendung nach wie vor davon überzeugt, dass die PH ein "Upgrading der Pflichtschullehrerausbildung auf akademisches Niveau" bringen. Generalsekretär Hermann Helm sieht sich in der Stellungnahme der Rektorenkonferenz zum Gesetzesentwurf bestätigt, dass die Organisation der Lehramtsbildung an den PH in Form eines Bologna-konformen Studiums auf Bakkalaureatsebene erfolgt - nicht erwähnt wird dabei der Umstand, dass die Rektoren auf Master-Ebene von einem "fundamentalen Missverständnis der Bologna-Studienarchitektur" sprechen.

Universitärer Charakter kommt den PH auch nach Ansicht des Ministeriums nicht zu. Auf Grund des Bestrebens, angewandte, berufsfeldbezogene Forschung in ihrem Sektor aufzubauen, könnten sie aber durchaus hochschulisches Niveau in Anspruch nehmen, verweist man auf die Position der Rektoren. Mit den Fachhochschulen und den Unis würden die PH das Bildungsangebot im tertiären Bereich "ergänzen". (APA)