EU-Datenschützer zweifeln an Sinnhaftigkeit von Vorratsspeicherung

von Redaktion  |  28. Oktober 2005, 12:19

"Sollte nur in Ausnahmefällen gestattet sein"

Die Datenschutzbeauftragten der EU-Mitgliedstaaten haben sich ablehnend zu den EU-Plänen einer Vorratsspeicherung von Telekom-Daten geäußert. Eine verpflichtende Speicherung von Mobilfunk- und Internetdaten greife in das unverletzliche Grundrecht auf vertrauliche Kommunikation ein, teilte das Gremium nach einer Sondersitzung in Brüssel mit. Die EU-Datenschützer bezweifeln, dass die Terrorismusbekämpfung als Rechtfertigung für die EU-Pläne überzeugend ist.

Milliarden von Telefon- und Internetdaten

Jede Einschränkung des Rechts auf vertrauliche Kommunikation "darf nur auf Grund einer dringenden Notwendigkeit erfolgen, sie sollte nur in Ausnahmefällen gestattet sein und sie muss angemessenen Sicherheitsmaßnahmen unterliegen. Die Anbieter von Telekommunikations- und Internetdiensten würden zum ersten Mal gezwungen, Milliarden von Telefon- und Internetdaten aller Bürger für Ermittlungszwecke zu speichern", gab der Vorsitzende der EU-Datenschutzgruppe, Peter Schaar, zu bedenken.

"Unverhältnismäßig"

Das Argument der Terrorbekämpfung sei insbesondere in Hinblick auf die vorgeschlagenen Fristen fraglich. Es gebe auch andere Methoden, die weniger stark in die Privatsphäre eingreifen. Als Beispiel nannte Schaar das so genannte "Quickfreeze-Verfahren", bei dem der Serviceprovider nur in begründeten Einzelfällen und auf Ersuchen der Strafverfolgungsbehörden die Kommunikationsdaten speichern muss. Der EU-Richtlinien-Entwurf sieht die Speicherung von Handy-Verbindungsdaten für ein Jahr, und von Internet-Daten für ein halbes Jahr vor. Auch der österreichische Datenschutzrat hat die EU-Pläne als "unverhältnismäßig" kritisiert.(APA)

druckenweitersagen:
allwhatdeseincanbe  
25.10.2005 16:49
Petition dagegen http://www.DataRetentionIsNoSolution.com

WAS KANNST DU DAGEGEN TUN?
unterzeichne hier die Petition der EDRI [EUROPEAN DIGITAL RIGHTS ]an die Europäische Kommission und das Europäische Parlament.
Erzähl` möglichst vielen von dem Vorhaben und von der Petition
EDRI: wurde 2002 als NONPROFIT-Organisation gegründet - um die Bürgerrechte in der Informationsgesellschaft zu bewahren. Mitglieder sind über
21 Organisationen in 14 europäischen Ländern.

Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.